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Ukrainische Flüchtlinge in Sachsen: Wohnungsverlust trotz Bürgergeld – Landkreis setzt klare Grenzen

Der Erzgebirgskreis in Sachsen hat über tausend ukrainischen Flüchtlingen mitgeteilt, dass sie ihre zugewiesenen Wohnungen bis Mitte Juni räumen müssen. Laut dem Landrat Rico Anton (CDU) wurden die Mietverträge nicht verlängert, da die Unterkünfte nicht als langfristige Lösung für Asylsuchende gedacht waren.

Diese Wohnungen, bekannt als Gewährswohnungen, sind vom Landkreis angemietet und fallen unter das Asylbewerberleistungsgesetz. Dies trifft jedoch nicht auf die ukrainischen Flüchtlinge zu, die Bürgergeld erhalten und selbstständig eine Wohnung auf dem freien Markt suchen müssen. Die Lösung sei notwendig, da mit dem Bezug von Bürgergeld auch Verpflichtungen einhergehen.

Es war von Anfang an klar, dass die Wohnungen nicht als dauerhafte Unterkunft für ukrainische Flüchtlinge vorgesehen waren. Personen, die nun ihre Kündigung erhalten haben, haben offenbar zu spät nach neuen Wohnmöglichkeiten gesucht. Kündigungen wurden bereits seit Ende des letzten Jahres verschickt, da die Wohnungen dringend für Migranten aus anderen Ländern benötigt werden.

Der Großteil der ukrainischen Flüchtlinge im Kreis hat bereits anderweitige Wohnungen gefunden. Denjenigen, die noch in den Gewährswohnungen bleiben, wurde deutlich gemacht, dass sie diese zeitnah verlassen müssen. Um Obdachlosigkeit zu vermeiden, sollen Maßnahmen ergriffen werden, um eine angemessene Übergangslösung zu finden, falls jemand nicht rechtzeitig eine neue Unterkunft hat.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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