Sachsen

Ukrainische Flüchtlinge im Erzgebirgskreis: Dringender Bedarf an Wohnungswechsel

Etwa 1.000 ukrainische Flüchtlinge im Erzgebirgskreis stehen derzeit vor der Herausforderung, dringend eine neue Wohnung finden zu müssen. Diese Situation entstand, nachdem sie Mitte Mai vom Landratsamt aufgefordert wurden, die vom Landkreis bereitgestellten Wohnungen bis zum 15. Juni zu räumen. Laut Landrat Rico Anton haben ihre Mietverträge geendet, da die Unterkünfte als Übergangslösung gedacht waren und nun für andere Flüchtlinge benötigt werden, die nicht in der Lage sind, selbständig nach einer Wohnung zu suchen.

Die Flüchtlinge aus der Ukraine gelten rechtlich nicht als Asylsuchende und haben somit nicht das Recht auf die vom Landkreis angemieteten Gewährswohnungen. Stattdessen werden sie als Bürgergeldempfänger behandelt und dazu angehalten, selbstständig auf dem freien Wohnungsmarkt Unterkünfte zu finden. Die Kündigungen waren den Betroffenen von Anfang an bekannt, wobei viele bereits Maßnahmen ergriffen haben, um sich anderweitig zu arrangieren.

Landrat Anton beabsichtigt, den Druck auf die verbleibenden 1,000 Flüchtlinge zu erhöhen, damit sie baldmöglichst neue Wohnungen finden. Einige von ihnen konnten bereits erfolgreich in privaten Mietwohnungen unterkommen und sogar Arbeit finden, wie das Beispiel des ukrainischen Kriegsflüchtlings Sascha aus Luhansk zeigt.

Die örtliche Wohnungsgesellschaft in Johanngeorgenstadt bemüht sich um pragmatische Lösungen, um den ukrainischen Flüchtlingen bei der Wohnungssuche zu helfen. Einige können sogar in ihren aktuellen Wohnungen bleiben und selbst Mieter werden, obwohl dies aufgrund von bürokratischen Hürden nicht für alle möglich ist. In Fällen, in denen ein Umzug erforderlich ist, unterstützen Ehrenamtliche und die Wohnungsgesellschaft die Betroffenen, einschließlich Hilfe bei der Möbelbeschaffung und dem Transport.

Fristgerechte Reaktionen auf die Kündigungsaufforderungen sind entscheidend, da das Landratsamt andernfalls Räumungen in Betracht zieht. Zur Vermeidung von Obdachlosigkeit wird in Härtefällen die Möglichkeit einer temporären Unterbringung in Notunterkünften angeboten. Landrat Anton betont die Bereitschaft, flexibel zu handeln, wenn Flüchtlinge nachweisen können, dass sie eine neue Wohnung gefunden haben, die sie jedoch erst in einigen Wochen beziehen können.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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