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Skandal im Gefängnis: Beamtin wegen verbotener Liebe zu Häftling zurückgestuft

JVA-Beamtin in Sachsen-Anhalt wird wegen Liebesbeziehung mit Häftling zurückgestuft – Presseportal Magdeburg

Ein ungewöhnlicher Fall in der Justizvollzugsanstalt Burg im Landkreis Jerichower Land erschüttert Sachsen-Anhalt: Eine erfahrene Beamtin wurde aufgrund einer verbotenen Liebesbeziehung zu einem Häftling um ein Amt zur Obersekretärin zurückgestuft. Das Verwaltungsgericht Magdeburg fällte im Februar ein rechtskräftiges Urteil (Aktenzeichen 15 A 36/23 MD), das im Juni veröffentlicht wurde und die Konsequenzen für die Beamtin festlegte.

Die Beamtin, 1974 geboren und als Ergotherapeutin tätig, verstrickte sich Ende 2016 in eine Affäre mit einem Gefangenen, als dieser in den offenen Vollzug verlegt wurde. Was als romantische Verbindung begann, weitete sich aus, als die Beamtin mehrfach Zärtlichkeiten austauschte und sogar den Geschlechtsverkehr mit dem Häftling vollzog. Darüber hinaus schrieb sie Briefe und Postkarten mit intimen Inhalten, die sie erpressbar machten.

Die Brisanz der Situation liegt darin, dass eine Liebesbeziehung zwischen einer Justizvollzugsbeamtin und einem Gefangenen nicht nur die Sicherheit der Beteiligten gefährdet, sondern auch das gesamte Gefüge im Gefängnis beeinträchtigen kann. Das Gericht wies auf die Erpressbarkeit der Beamtin durch den Gefangenen hin und betonte die potenziellen Gefahren, die aus dieser Verletzung des Dienstgeheimnisses erwachsen können.

Dennoch sprach das Gericht auch mildernde Umstände aus: Die Beamtin gestand die Beziehung nach der Konfrontation offen und zeigte ehrliche Reue sowie Scham. Außerdem wurde berücksichtigt, dass sie zu Beginn der Affäre unglücklich in ihrer Ehe war und mit dienstlichen Problemen zu kämpfen hatte. Trotzdem sah das Justizministerium als Dienstherr die Notwendigkeit, die Beamtin um zwei Ämter zurückzustufen und sie in ein anderes Gefängnis zu versetzen.

Dieser Fall verdeutlicht die Komplexität der zwischenmenschlichen Beziehungen im Justizvollzug und die strengen Regeln, die für das Personal gelten, um die Integrität und Sicherheit des Strafvollzugs zu gewährleisten.

  • Vorfall: Verbotene Liebesbeziehung zwischen Beamtin und Häftling
  • Beteiligte: Beamtin als Ergotherapeutin, Häftling in der Justizvollzugsanstalt Burg
  • Ort: Landkreis Jerichower Land, Sachsen-Anhalt
  • Zeitraum: Ende 2016 beginnende Affäre, Urteil im Februar, öffentliche Bekanntgabe im Juni
  • Bedeutung: Unterstreicht die Risiken und Konsequenzen verbotener Beziehungen im Justizvollzug
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