In Sachsen gibt es derzeit erhebliche Probleme im Zusammenhang mit der Lagerung und Dokumentation von Polizeiwaffen und -munition. Bei der Überprüfung der Munitionsdepots der sächsischen Polizeischulen hat das Innenministerium einen Fehlbestand von insgesamt 188.691 Patronen festgestellt. Die Landespolizei hat daraufhin eine umfassende Revision aller Waffen und Munition angeordnet, die bis zum 31. März 2025 andauern soll. Landespolizeipräsident Jörg Kubiessa betont, dass diese Maßnahmen notwendig sind, um mögliche Fehler in der Material-Datenbank zu identifizieren und zu beheben. Remszeitung berichtet, dass die Hochschule der Polizei bereits im September 2024 über die Diskrepanz informiert hat.

Zusätzlich zu den massiven Munitionfehlbeständen wurden weitere unregelmäßige Vorkommnisse gemeldet. Zwei Dienstpistolen vom Typ P7 M8 der Firma Heckler & Koch sowie zwei DDR-Gewehre sind verschwunden. Diese Waffen sollten als Pool- und Austauschwaffen in der Polizeidirektion Görlitz bereitgehalten werden, deren Verbleib seit 2022 nicht mehr dokumentiert ist. Nach Informationen von MDR seien auch fünf Patronen bei der Einsatzmunition verloren gegangen.

Ursachen und Hintergründe der Fehlbestände

Das Innenministerium vermutet, dass die ausgebliebenen Munition nicht tatsächlich abhandengekommen ist, sondern dass die Schwundmeldungen auf organisatorische Fehler zurückzuführen sind. Eine mögliche Ursache könnte auch die strukturelle Umstellung der Polizeifachschulen vor vier Jahren sein, die zu Problemen in der Dokumentation der Materialbestände führte. Eine neu gegründete Zentralstelle für Waffen und Geräte hat bereits herausgefunden, dass die tatsächlichen Fehlbestände kleiner sind, als zuvor angenommen. Der sächsische Innenstaatssekretär Frank Pfeil informierte über diese Umstände und erklärte, dass der Abschlussbericht zu diesen Themen noch in dieser Woche vorgelegt werden soll.

Insgesamt stehen die sächsischen Behörden vor der Herausforderung, die nun verstärkt ins Rampenlicht gerückten Mängel im Waffenausgangssystem zu beheben. Die Landespolizei hat entschlossen reagiert und arbeitet mit der Staatsanwaltschaft zusammen, um die Hintergründe zu klären. Ermittlungen zu dem Verschwinden der dienstlichen Waffen und Munition laufen bereits, und es gibt Verfahren wegen Unterschlagung gegen Unbekannt, die von der Staatsanwaltschaft in Görlitz geleitet werden.

Relevante rechtliche Aspekte

Die aktuellen Entwicklungen werfen auch ein Licht auf die gesetzlichen Rahmenbedingungen, die in Sachsen für den Umgang mit Waffen und Munition gelten. Laut dem Gesetz zur Regelung des Umgangs mit Waffen fallen die Verantwortung und Durchführung des Waffengesetzes in die Zuständigkeit der Länder. In Sachsen sind die Landkreise und kreisfreien Städte für den Vollzug zuständig. Mit circa 35.400 Personen, die über erlaubnispflichtige Waffen verfügen, sowie etwa 22.000 Personen mit einem Kleinen Waffenschein ist die Reglementierung des Waffengebrauchs von hoher Bedeutung für die öffentliche Sicherheit.

Die anhaltenden Probleme bei der sächsischen Polizei in Bezug auf die Waffen- und Munitionslagerung verdeutlichen, dass ernsthafte und sofortige Maßnahmen ergriffen werden müssen, um das Vertrauen in die Sicherheitsbehörden aufrechtzuerhalten und künftigen Verlusten vorzubeugen.