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Sachsen führt neuen Straftatbestand gegen politisches Stalking ein: Schutz für Amts- und Mandatsträger

Amts- und Mandatsträger stehen zunehmend im Fokus krimineller Handlungen, sowohl digital als auch persönlich. Kontroverse politische Diskussionen können Spannungen erzeugen, die zu Konflikten führen. In Reaktion darauf hat Sachsen einen Gesetzesentwurf zur Stärkung des strafrechtlichen Schutzes solcher Personen vorgelegt.

Die Innenministerin von Sachsen-Anhalt, Dr. Tamara Zieschang, unterstützt diese Initiative und betont die Bedeutung des Schutzes von Amts- und Mandatsträgern. Der vorgeschlagene Gesetzesantrag beinhaltet einen neuen Straftatbestand gegen politisches Stalking, um politisch Engagierte vor Einschüchterungsversuchen, insbesondere im privaten Umfeld, zu schützen.

Zieschang unterstreicht die Verantwortung der Gesellschaft, Amts- und Mandatsträger vor Anfeindungen zu schützen. Bereits im Vorjahr hat die Innenministerkonferenz den Bund aufgefordert, einen qualifizierten Nötigungstatbestand zum Schutz dieser Personen zu prüfen, jedoch ohne Ergebnis. Das Landeskriminalamt Sachsen-Anhalt hat Verhaltensempfehlungen für Amts- und Mandatsträger veröffentlicht, um ihre Sicherheit zu steigern.

Zusätzlich bietet die Plattform „Stark im Amt“ Informationen und Empfehlungen zur Sicherheit auf kommunaler Ebene an. Der neue Gesetzesentwurf des Freistaats Sachsen zielt darauf ab, einen wichtigen Beitrag zum Schutz der Demokratie zu leisten und die Arbeit politisch Engagierter in Deutschland sicherer zu machen.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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