In Sachsen-Anhalt wird die Notwendigkeit einer besseren Vernetzung der Sicherheitsbehörden thematisiert. Reiner Haseloff, Ministerpräsident von Sachsen-Anhalt (CDU), äußerte sich zu den Mängeln im Informationsaustausch bezüglich des Attentäters von Magdeburg. Vor dem Anschlag lagen zahlreiche Informationen vor, doch der Gesamtüberblick war nicht gegeben. Dies wurde nach einer Sondersitzung des Innenausschusses klar, in der Bundestagsabgeordnete berichteten, dass verschiedenen Behörden zahlreiche Hinweise über den Täter vorlagen.

Der SPD-Abgeordnete Hartmann nannte insgesamt 80 Hinweise, von denen einige doppelt erfasst wurden. Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) bestätigte, dass der Täter, Taleb al-Abdulmohsen, nicht in die gängigen Gefährderkategorien wie Islamist oder Extremist passte. Es gab jedoch Hinweise auf eine möglicherweise gestörte Psyche des Täters. Die Ministerin erklärte zudem, dass man beraten wolle, wie solche Hinweise in Zukunft besser bewertet werden können.

Details zum Attentäter und seinen Vorgeschichten

Taleb al-Abdulmohsen war den deutschen Behörden vor dem Anschlag bekannt und hatte bereits 2013 und 2015 mit Anschlägen gedroht. Er lebte seit 2006 in Deutschland und war als Arzt tätig. Bei dem Attentat auf den Magdeburger Weihnachtsmarkt kamen fünf Menschen ums Leben, und mehr als 200 weitere wurden verletzt. Der Täter raste absichtlich mit einem Auto auf Menschen zu, um sie zu töten. Trotz der Vielzahl an Hinweisen blieb ein klares Motiv bislang unklar.

In der Sitzung des Geheimdienstausschusses wurden auch Hinweise aus Saudi-Arabien thematisiert, die jedoch nicht mit anderen Informationen zusammengeführt wurden. FDP-Politiker Konstantin Kuhle erwähnte, dass es unterschiedliche Kontakte zwischen dem Täter und den Behörden gegeben hatte. Die Polizei in Sachsen-Anhalt hatte den Mann zuletzt im Oktober 2024 im Rahmen einer Gefährderansprache konfrontiert. Die Ermittlungen der Generalstaatsanwaltschaft Naumburg und des Landeskriminalamts Sachsen-Anhalt dauern an, um die Hintergründe des Täters zu klären, der unter anderem im Zusammenhang mit laufenden Strafverfahren und eingereichten Strafanzeigen bekannt war.

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