In der Nacht zu Donnerstag, am 27. Februar 2025, hat die Bundespolizei am Grenzübergang Reitzenhain einen illegalen Tiertransport gestoppt. Um circa 1 Uhr kontrollierten die Beamten einen Kleintransporter mit polnischer Zulassung, dessen Fahrer und Beifahrerin als 29 und 27 Jahre alt identifiziert wurden. Beide sind ukrainische Staatsangehörige und konnten sich mit gültigen ukrainischen Reisepässen ausweisen. Bei der Überprüfung wurde schnell klar, dass der Verdacht bestand, dass sie die erlaubte Aufenthaltsdauer im Schengenraum überschritten hatten, was eine unerlaubte Einreise zur Folge hatte, wie die Freie Presse berichtet.

Im Kofferraum des Transporters befanden sich in verschiedenen Tierboxen insgesamt vier Katzen und sieben Hunde. Die Polizisten äußerten Zweifel an den Angaben zur Herkunft und dem Alter der Tiere sowie an der Vollständigkeit der erforderlichen Dokumente. Aufgrund des besorgniserregenden Zustands der Tiere, der auf unzureichende Transportbedingungen hindeutete, wurde das zuständige Veterinäramt hinzugezogen, das vor Ort eine Veterinärin entsandte. Diese kümmerte sich um die Tiere, die mit Nahrung und Wasser versorgt wurden. Leider verstarb ein Hund während des Transports, wie auch Bild bestätigt.

Ermittlungen und Tierschutz

Aufgrund der festgestellten Verstöße wurde ein Ermittlungsverfahren gegen den Fahrer und die Beifahrerin eingeleitet. Sie stehen unter dem Verdacht, gegen das Tierschutzgesetz verstoßen zu haben. Diesbezüglich können gemäß den Regelungen des Tierschutzgesetzes verschiedene Ordnungswidrigkeiten vorliegen, insbesondere im Zusammenhang mit der unzureichenden Versorgung der Tiere während des Transports und dem Fehlen erforderlicher Dokumente.

Laut Paragraph 18 Abs. 3 Nr. 2 des Tierschutzgesetzes sind Verstöße gegen die Verordnung zum Schutz von Tieren beim Transport sowohl vorsätzlich als auch fahrlässig möglich. Mögliche Verstöße umfassen unter anderem unzureichende Transportbedingungen, wie sie im vorliegenden Fall dokumentiert wurden. Die Folgen solcher Handlungen können für die Verantwortlichen schwerwiegende Konsequenzen nach sich ziehen, da sie nicht nur gegen nationale, sondern auch gegen europäische Vorschriften verstoßen haben.

Die Bundespolizei bleibt auch in Zukunft wachsam, um sicherzustellen, dass tierschutzrechtliche Bestimmungen eingehalten werden, und um ähnliche Vorfälle zu verhindern. Der Schutz und das Wohl der Tiere stehen dabei an oberster Stelle.