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Rechtsstreit zwischen Firma Hentschke Bau und Antifa-Vereinigung: Berufungsverhandlung terminiert

Dresden: Der Rechtsstreit zwischen der Firma Hentschke Bau und der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten Sachsen (VVN-BdA Sachsen) geht weiter, wie das Oberlandesgericht (OLG) Dresden bestätigt hat. Die Berufungsverhandlung ist für den 8. Oktober 2024 terminiert. Es wird erwartet, dass in dieser Verhandlung sowohl die Tatsachen- als auch die Rechtsfragen erörtert werden. Es ist jedoch unklar, wann eine endgültige Entscheidung getroffen werden könnte.

Der Rechtsstreit begann, als die Firma Hentschke Bau und ihr Geschäftsführer Jörg Drews in einem Bericht der VVN-BdA Sachsen mit der rechten Szene in Verbindung gebracht wurden. Das Landgericht Dresden entschied zugunsten von Hentschke Bau und Jörg Drews in Bezug auf die Unterlassungsklage gegen die VVN-BdA Sachsen. Diese Entscheidung wurde am 5. April 2024 getroffen.

Die VVN-BdA hatte Berufung gegen das Urteil eingelegt, was zu der anstehenden Berufungsverhandlung vor dem OLG Dresden führte. Es wird erwartet, dass dieser Rechtsstreit noch nicht mit dem Verhandlungstermin im Oktober abgeschlossen sein wird. Normalerweise wird nach einer mündlichen Verhandlung eine Entscheidung innerhalb von etwa drei Wochen verkündet.

Die genaue Entwicklung des Falles bleibt abzuwarten, da noch nicht alle Stellungnahmen der beteiligten Parteien vorliegen. Sowohl die Firma Hentschke Bau als auch die VVN-BdA Sachsen gehen weiterhin ihren juristischen Weg, um in diesem Streit zu einer abschließenden Klärung zu gelangen.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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