Am 26. Januar 2025 wählen die Bürger im Landkreis Mittelsachsen einen neuen Landrat. Diese Wahl wird von besonderer Bedeutung sein, da Dirk Neubauer, der bisherige parteilose Landrat, im Juli 2022 vorzeitig zurücktrat. In der Zwischenzeit führt Dr. Lothar Beier, der Erste Beigeordnete, die Geschäfte seit dem 1. Oktober 2024 bis zur Wahl. Sollte im ersten Wahlgang kein Kandidat die erforderliche Mehrheit erreichen, findet der zweite Wahlgang am 23. Februar 2025 statt, der zeitgleich zur Bundestagswahl stattfindet.

Zusätzlich zu den Landratswahlen wird auch ein neuer Bürgermeister in Halsbrücke gewählt. Um das öffentliche Interesse zu fördern, organisiert der Kreissportbund Mittelsachsen ein Wahlforum am 22. Januar in Mittweida. Ziel ist der Austausch zwischen den Landratskandidaten und Vertretern der Sportvereine. Interessierte können sich bis zum 17. Januar per E-Mail anmelden.

Briefwahl und Wahlberechtigte

Die Briefwahl für die Landratswahl hat bereits am 8. Januar 2025 begonnen. Wahlberechtigte Bürger sollten bis zum 5. Januar die Wahlbenachrichtigung erhalten haben. Die Briefwahlunterlagen können bequem online über QR-Codes oder die Internetseiten der Gemeinden beantragt werden. In mehreren Städten wie Döbeln, Roßwein und Jahnatal sind die Briefwahlbüros bereits geöffnet, während die Büros in Waldheim, Leisnig, Hartha und Großweitzschen am 13. Januar ihre Türen öffnen.

Fünf Kandidaten haben ihre Bewerbung für die Landratswahl eingereicht:

  • Sven Krüger (parteilos, nominiert von Freien Wählern, CDU, FDP, Regionalbauernverband)
  • Jens Tamke (AfD)
  • Mario Rolf Lorenz (SPD)
  • Cindy Reimer (Die Linke)
  • Stefan Trautmann (Freie Sachsen)

Wahlverfahren und Anforderungen

Gemäß den gesetzlichen Vorgaben wird der neue Landrat durch die Bürger in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Das Amtszeit des Landrates beträgt sieben Jahre. Hierbei ist der Kandidat gewählt, der mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhält; gelingt dies im ersten Wahlgang nicht, wird ein weiterer Wahlgang nötig, bei dem die höchste Stimmenzahl genügt, um gewonnen zu werden.

Wählbar sind Deutsche im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes sowie Staatsangehörige anderer EU-Mitgliedstaaten, die zwischen 27 und 65 Jahren alt sind und die allgemeinen persönlichen Voraussetzungen für die Berufung in das Beamtenverhältnis erfüllen. Überraschenderweise musste der Kreistag im Dezember 2024 dem Vorschlag zustimmen, den zweiten Wahlgang vom 16. Februar auf den 23. Februar zu verschieben, um den Aufwand für Kommunen und Bürger zu verringern. Für die Wahl sind etwa 2.500 Wahlhelfer erforderlich, die den reibungslosen Ablauf sicherstellen sollen.

Für weitere Informationen über die Landratswahlen in Sachsen besuchen Sie die Webseiten sächsische.de, Spiegel.de und wahlen.sachsen.de.