Die Kennzeichnungspflicht für Polizisten in Einsatzeinheiten wird in Sachsen ab dem 1. Mai eingeführt. Diese Kennzeichnung besteht aus dem Landeskürzel „SN“ sowie einer anonymisierten fünfstelligen Ziffernfolge, die gut sichtbar auf der Oberbekleidung angebracht sein muss. Das sächsische Innenministerium gab bekannt, dass im Laufe des Jahres 2024 auch alle anderen Einheiten der Bereitschaftspolizei mit dieser neuen Ausrüstung ausgestattet werden. Im folgenden Jahr ist die Ausstattung der Polizeidirektionen geplant. Für die Umsetzung dieser Kennzeichnungspflicht sind Haushaltsmittel in Höhe von etwa 5,5 Millionen Euro vorgesehen.
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