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Nach dem Hort: Eltern kämpfen um Betreuung für Jugendliche mit Behinderungen in Sachsen-Anhalt

Sachsen-Anhalt: Ein neues Betreuungsmodell für Jugendliche mit Behinderung gefordert

Nach dem Kinderförderungsgesetz in Sachsen-Anhalt endet die Hortbetreuung für Kinder mit Behinderung im Alter von 15 Jahren. Dies stellt Eltern vor große Herausforderungen, da Jugendliche mit Behinderung oft nicht in der Lage sind, alleine zurechtzukommen. Das Sozialministerium sieht derzeit keinen Änderungsbedarf an der geltenden Gesetzgebung.

Elisabeth, 11 Jahre alt und mit dem Down-Syndrom, besucht seit der ersten Klasse den integrativen Hort „Hopfengarten“ in Magdeburg. Die Betreuung im Hort ist für sie unverzichtbar. Die Eltern von Kindern mit Behinderung machen sich bereits Gedanken über die Betreuungslücke, die entsteht, wenn ihre Kinder das Alter von 15 Jahren erreichen und die Hortbetreuung endet.

Ein zukünftiger Bedarf an Betreuungslösungen für Jugendliche mit Behinderung

Sachsen-Anhalt gewährt Kindern bis zum 14. Lebensjahr einen Anspruch auf Betreuung, aber danach entsteht eine Betreuungslücke bis zum Ende der Schulzeit. Eltern wie Christine Rohloff und Andreas Rohloff sind besorgt darüber, wie sie ihre Kinder nach dem Ende der Hortzeit angemessen betreuen können.

Die Familie Rohloff ist nicht allein mit ihren Sorgen. Sophie Behrends, Jana Patzig und Familie Anne Krull und Jan Aertel stehen vor ähnlichen Herausforderungen. Eine Hortbetreuung bis 17 oder 18 Uhr wird zurzeit durch die Schulen angeboten, aber diese endet abrupt, wenn die Kinder 15 Jahre alt werden. Zukunftsängste und die Suche nach alternativen Betreuungslösungen beschäftigen viele Eltern von Kindern mit Behinderung.

About the Issue

Das zuständige Sozialministerium lehnt eine Gesetzesänderung ab und verweist darauf, dass in den letzten Jahren keine Beschwerden über die fehlende Betreuung von Jugendlichen mit Behinderung eingegangen sind. Der Behindertenbeirat Sachsen-Anhalt hat allerdings im November 2023 die Landesregierung aufgefordert, diese Betreuungslücke zu schließen und bessere Teilhabemöglichkeiten zu schaffen.

Eltern suchen nach Lösungen, um ihre Kinder angemessen betreuen zu lassen. Drei mögliche Alternativen werden diskutiert: private Betreuung, persönliches Budget oder das Glück, eine Organisation zu finden, die Jugendliche über 14 Jahren aufnehmen kann. Ein innovatives Betreuungsmodell für Jugendliche mit Behinderung wird derzeit im integrativen Hort „Lebenstraum“ in Halle-Neustadt entwickelt.

Die Herausforderung bewältigen und eine angemessene Betreuung sicherstellen

Eltern von Kindern mit Behinderung stehen vor der Herausforderung, eine angemessene Betreuung nach dem Ende der Hortzeit sicherzustellen. Die Betreuung im Hort bietet den Jugendlichen nicht nur Unterstützung im schulischen Umfeld, sondern fördert auch ihre soziale Integration und Entwicklung. Eine angemessene Betreuung nach dem Hort ist entscheidend, um eine Isolation der Jugendlichen zu verhindern und ihre Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu gewährleisten.

Ein Appell an die Politik und die Gesellschaft

Die Familie Rohloff und viele andere Eltern betonen die Bedeutung einer umfassenden Betreuung für Jugendliche mit Behinderung. Es ist notwendig, dass die Politik und die Gesellschaft Lösungen finden, um diese Betreuungslücke zu schließen und die Teilhabe von Jugendlichen mit Behinderung zu gewährleisten. Nur so können diese Jugendlichen ihre Entwicklung und Zukunftsperspektiven optimal entfalten.

MDR (Maximilian Fürstenberg)

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