Der Streit um den Kiesabbau in Ottendorf, speziell im Bereich des Kieswerks Ottendorf (Würschnitz-West), sorgt für zunehmende Besorgnis unter Umweltschützern. Die örtliche Gruppe des Naturschutzbundes (NABU) hat sich vehement gegen die Pläne zur Erschließung eines neuen Abbaugebiets ausgesprochen. Wie Sächsische berichtet, liegt das angestrebte Gebiet in unmittelbarer Nähe des Naturschutzgebiets der Waldmoore bei Medingen und Großdittmannsdorf.
Der NABU sieht den geplanten Kiesabbau als ernsthafte Bedrohung für die Moorlandschaften, da dieses Gebiet im Wassereinzugsgebiet der Moore liegt. Matthias Schrack, Vorsitzender der NABU-Ortsgruppe, weist darauf hin, dass die Moore seit 2018 in trockenen Sommern zuverlässig mit Wasser versorgt wurden. Eine Zerstörung der Kiessandrücken könnte den Wasserzufluss unterbrechen, was fatale Folgen für die Flora und Fauna haben könnte. In diesen 8.500 Jahre alten Waldmooren leben bedrohte Arten wie der Moorfrosch, die große Moorjungfer und der Sperlingskauz.
Rechtliche Schritte und europaweite Bedeutung
Vor diesem Hintergrund hat NABU Sachsen eine Beschwerde bei der Europäischen Kommission eingereicht. Laut L-IZ wurden alte Waldbestände sowie unersetzbare Quell- und Moorgebiete in der Radeburg-Laußnitzer Heide gefährdet. Das Konfliktgebiet erstreckt sich über die Landkreise Meißen und Bautzen und ist Teil des EU-Vogelschutzgebiets „Laußnitzer Heide“ sowie des Fauna-Flora-Habitat-Gebiets „Moorwaldgebiet Großdittmannsdorf“.
Die NABU-Beschwerde basiert auf wissenschaftlichen Untersuchungen und Fachpublikationen, die die Gefahren für die nährstoffarmen Moorlebensräume und spezifische Arten wie die Hochmoorart Sphagnum magellanicum belegen. Während ein bergrechtliches Planfeststellungsverfahren für den Kiessandtagebau „Würschnitz West“ läuft, wurde eine Abbaufläche von 137 Hektar beantragt, obwohl nur 44 Hektar genehmigt wurden. Die Unterlagen weisen gravierende Mängel auf, insbesondere im Hinblick auf Umweltverträglichkeitsuntersuchungen für die geschützten NATURA-2000-Gebiete.
Schutzmaßnahmen und EU-Richtlinien
Gemäß NABU sind die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) und die EU-Vogelschutzrichtlinie von entscheidender Bedeutung für den Naturschutz in Europa. Sie stellen sicher, dass die Lebensräume und Artenvielfalt bewahrt und wiederhergestellt werden. Die Richtlinien verlangen von den EU-Mitgliedstaaten, dass sie nationale Maßnahmen ergreifen, um den Zustand von Tier- und Pflanzenarten zu verbessern oder zu erhalten, was in diesem Fall die Waldmoore und deren bedrohte Arten betrifft.
Zusammenfassend wird deutlich, dass die in Ottendorf entstehenden Konflikte nicht nur lokale, sondern auch europäische Dimensionen haben, die die Rechte und den Schutz der Natur ins Zentrum der Diskussion rücken. Die NABU-Ortsgruppe, die 1975 gegründet wurde und bereits 1998 ein 25,5 Hektar großes Waldstück im Moor zur Revitalisierung übernahm, sieht sich einmal mehr vor der Herausforderung, den natürlichen Lebensraum zu schützen.