Mittelsachsen

Haftentlassener Sexualstraftäter bricht Kontaktverbot mit Nachbarsjungen – Fall vor Amtsgericht Döbeln

Verurteilter Sexualstraftäter verletzt Kontaktverbot

Ein 36-jähriger, vorbestrafter Sexualstraftäter hat in Mittelsachsen erneut gegen sein Kontaktverbot mit Minderjährigen verstoßen. Vor dem Amtsgericht Döbeln muss er sich nun erneut verantworten, nachdem er entgegen den Auflagen der Führungsaufsicht Kontakt zu einem zehnjährigen Nachbarsjungen aufgenommen hat.

Die Führungsaufsicht untersagt ihm jeden Kontakt zu Kindern unter 16 Jahren, sowie das Annähern an Einrichtungen, in denen sich Jugendliche aufhalten. Trotz dieser klaren Anweisungen suchte der verurteilte Sexualstraftäter wiederholt die Nähe zu minderjährigen Kindern.

Die Konfrontation im Gerichtssaal

Der Prozessauftakt wurde durch die Verweigerung jeglicher Äußerungen seitens des Angeklagten und seines Verteidigers gekennzeichnet. Die Richterin vertagte den Prozess, um weitere Zeugen zu laden und die Tatvorwürfe zu prüfen.

Es wurde deutlich, dass der Angeklagte trotz der intensiven Überwachung durch das „InformationsSystem zur Intensivüberwachung besonders rückfallgefährdeter Sexualstraftäter“ (ISIS) erneut gegen die Auflagen verstoßen hat.

Die besorgniserregende Entwicklung

Nicht nur die Staatsanwaltschaft, sondern auch die Zeugenaussagen verdeutlichen eine bedenkliche Entwicklung des Verurteilten. Trotz vermeintlicher Reue äußerte er, der zehnjährige Junge habe ihn angezogen. Alarmierend sind seine Versuche, sich der Familie des Jungen zu nähern, so dass eine erneute Gefährdungsansprache notwendig wurde.

Der Wechsel in der Betreuung und seine daraus resultierende Obdachlosigkeit verdeutlicht die Problematik, ihm die notwendige Unterstützung zu bieten, um weiteren Verstößen vorzubeugen. Die Mutter des Jungen zeigt deutlich die Unsicherheit und Angst, die durch das erneute Verhalten des Sexualstraftäters ausgelöst wurde.

Ausblick auf die weitere juristische Behandlung

Die vorgelegten Beweise und die Diskrepanz zwischen Äußerungen des Angeklagten und der Einschätzung seiner Therapeutin zeigen die Notwendigkeit eines forensischen Gutachters. Der Prozess wurde daher auf September vertagt, um diese zusätzliche Beurteilung durchzuführen und mögliche Maßnahmen zur Gefahrenabwehr zu diskutieren.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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