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Milliardenentschädigung genehmigt: EU-Kommission gibt grünes Licht für Braunkohleausstieg der LEAG

EU erlaubt Milliarden-Entschädigung an LEAG für Baunkohle-Ausstieg

Die Europäische Kommission hat eine grundsätzliche politische Einigung zur Entschädigung der LEAG für den Braunkohleausstieg bestätigt. Diese Entschädigungsregelung ermöglicht der LEAG eine Zahlung von bis zu 1,75 Milliarden Euro für die endgültige Stilllegung aller Braunkohlekraftwerke. Dieser Betrag wurde von den Dienststellen der Kommission im Rahmen einer vorläufigen beihilferechtlichen Bewertung genehmigt.

Die Entschädigung wird durch das Kohleverstromungs-Beendigungsgesetz und einen öffentlich-rechtlichen Vertrag geregelt. Die Europäische Kommission begann am 02.03.2021 ein förmliches Prüfverfahren, um die Auswirkungen der Entschädigungszahlung auf den europäischen Binnenmarkt zu untersuchen. Die Vereinbarung über die Entschädigungssumme von 1,75 Milliarden Euro stand unter dem Vorbehalt der beihilferechtlichen Genehmigung der EU-Kommission.

Der Vorstandsvorsitzende der LEAG, Thorsten Kramer, betonte die Bedeutung der Entschädigung für die Transformation des Unternehmens und die Region. Die Einigung wurde auch von Vertretern aus Sachsen und Brandenburg positiv bewertet. Die Europäische Kommission wird ihre Prüfung fortsetzen und in den kommenden Monaten eine förmliche beihilferechtliche Entscheidung treffen.

Das beihilferechtliche Prüfverfahren im Fall der LEAG ist aufgrund verschiedener Faktoren komplexer als bei anderen Unternehmen. Die Stufenregelung der Entschädigung gewährleistet, dass die EU-Vorgaben eingehalten werden und keine Überkompensation stattfindet. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz setzt sich weiterhin für einen zügigen Abschluss des Verfahrens ein, um die nachhaltige Zukunft der Region zu sichern.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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