Am 6. Februar 2025 hat die UKA Meißen einen immissionsschutzrechtlichen Vorbescheid für den Bau eines Windparks an mehreren Standorten in der Region beantragt. Betroffen sind die Ortslagen Raschütz, Skassa und Großenhain. Die geplanten Windenergieanlagen sollen eine Nabenhöhe von 179 Metern und einen Rotordurchmesser von 175 Metern aufweisen, was eine Gesamthöhe von fast 300 Metern ergibt. Damit wäre die Höhe der Windräder dreimal so hoch wie der Schornstein der lokalen Firma Kronospan, was bei den Anwohnern Besorgnis auslöst, wie saechsische.de berichtet.
Der Gemeinderat von Lampertswalde hat den Vorbescheid für einen Windpark im Ortsteil Niegeroda einstimmig abgelehnt. Die Gemeinde fordert zudem, dass ihre Stellungnahme bis zum 19. Februar vorgelegt wird, jedoch fehlen bislang detaillierte Unterlagen zu dem Antrag.
Ängste der Anwohner und regionale Beschlüsse
Die Anwohner äußerten sich vor der Beschlussfassung negativ gegenüber den geplanten Windanlagen. Sie verweisen auf frühere ablehnende Entscheidungen aus den Ortschaftsräten in Weißig und Niegeroda. Wichtig ist den Bürgern, dass ihre Interessen berücksichtigt werden und der Erhalt der Natur im Raschützwald gewahrt bleibt. Die Ungewissheit über die Auswirkungen der Windkraft auf die Umgebung lässt befürchten, dass sich die Lärmbelastung durch die neuen Anlagen erhöhen könnte.
Windenergieanlagen sind zwar entscheidend für die nachhaltige Energieversorgung und haben einen wichtigen Platz in den Klimaschutzzielen. Sie unterliegen jedoch strengen Vorschriften. So fallen sie unter das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) und benötigen eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung, insbesondere wenn sie eine Höhe von mehr als 50 Metern erreichen, wie umweltbundesamt.de erläutert.
Immissionsschutz und Lärmschutz
Gemäß den Genehmigungsvoraussetzungen dürfen keine schädlichen Umwelteinwirkungen oder erheblichen Nachteile für die Allgemeinheit und Nachbarschaft entstehen. Die Beurteilung der schädlichen Umweltauswirkungen erfolgt anhand der „Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm“ (TA Lärm). Dabei ist der Schutz vor schädlichen Geräuschen sichergestellt, wenn die Gesamtbelastung am Immissionsort die Immissionsrichtwerte der TA Lärm nicht überschreitet.
Die TA Lärm wird durch zusätzliche Hinweise zum Schallimmissionsschutz bei Windkraftanlagen ergänzt, die von der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz (LAI) bereitgestellt werden. Bei Lärmproblemen gibt es mehrere Ansprechpartner, darunter die Betreiber der Windenergieanlagen, die Kommunen und die örtlichen Umweltämter, wie im Dokument von lai-immissionsschutz.de dargelegt. Die laufenden Diskussionen zeigen, wie wichtig und komplex die Themen Windkraft und Lärmschutz für die betroffenen Gemeinden sind.