Ab dem 1. April 2025 steigen die Elternbeiträge in den Kindereinrichtungen der Stadt Leisnig. Diese Entscheidung wurde mehrheitlich von den Stadträten getroffen und ist eine Reaktion auf gestiegene Betriebskosten in den Einrichtungen. Die neuen Beitragssätze betreffen sowohl Krippen- als auch Kindergartenkinder und wurden bereits in einer öffentlichen Sitzung diskutiert.

Für Eltern eines Krippenkindes, das die neue zehnstündige Betreuung in Anspruch nimmt, wird ein Betrag von 298 Euro fällig. Bei Kindergartenkindern liegt der Beitrag für dieselbe Betreuungszeit bei 174 Euro. Die neun- und sechs-stündige Betreuung in der Krippe wird ebenfalls teurer: Hier steigt der Beitrag für die neunstündige Betreuung um fünf Euro auf 240 Euro, während die sechs Stunden Betreuung 160 Euro kosten, anstelle der bisherigen 156,70 Euro.

Änderung im Hort

Im Hort sind ab April keine zehn- oder neunstündigen Betreuungen mehr vorgesehen. Neu ist jedoch, dass künftig auch Sechs-Stunden-Verträge angeboten werden sollen. Diese Veränderung geht einher mit einer Absenkung der Beiträge, die dann auf das Fünf-Stunden-Niveau angepasst werden.

Trotz der Erhöhung für die Krippe bleibt der Beitrag für die neun-, sechs- und viereinhalbstündige Betreuung im Kindergarten unverändert. Dies soll Familien entlasten, die eine kürzere Betreuungszeit benötigen.

Regelungen zum Schuljahreswechsel

Im Kontext der geplanten Erhöhungen gibt es auch wichtige Informationen zum Schuljahreswechsel. Ab Montag, dem 5. August 2024, wechseln viele Kinder von der Kita in die Grundschule oder in den Hort. Die Kontakte zur Beitragsstelle des Amtes für Kindertagesbetreuung in Dresden sind hier wichtig, insbesondere für Rückfragen zu den neuen Elternbeiträgen. Diese ist erreichbar unter der E-Mail: amt58-beitragsstelle@dresden.de oder telefonisch unter (03 51) 4 88 51 88.

Für Erziehungsberechtigte, die eine Betreuung bis zum 2. August 2024 benötigen, wird empfohlen, sich rechtzeitig mit der Kita-Leitung oder der Zentralen Beratungs- und Vermittlungsstelle in Verbindung zu setzen. Der Betreuungsvertrag endet automatisch mit Schulbeginn, und eine separate Kündigung ist nicht erforderlich.

Die Sommerferien in Sachsen beginnen am 20. Juni 2024 und enden am 2. August 2024. Für Kinder, die im Anschluss an den Hort eine weiterführende Schule besuchen, endet der Betreuungsvertrag für den Hort ebenfalls automatisch am 2. August 2024, es sei denn, es wird vorher eine andere Vereinbarung getroffen.

Diese Maßnahmen und Änderungen zeigen die Anpassungen, die in der städtischen Kinderbetreuung vorgenommen werden, um sowohl den Bedürfnissen der Familien gerecht zu werden als auch auf die wirtschaftlichen Gegebenheiten zu reagieren.