Im Leipziger Stadtzentrum kam es am Samstag zu mehreren Vorfällen, die mit verfassungsfeindlichen Gesten und der Beschädigung von Wahlplakaten in Verbindung stehen. Laut lvz.de ermittelt die Polizei gegen mehrere junge Männer im Alter von 15 bis 25 Jahren.

Der erste Vorfall ereignete sich gegen 16:30 Uhr in der Schillerstraße, als zwei Männer im Alter von 21 und 25 Jahren beschuldigt wurden, verfassungsfeindliche Aufrufe getätigt und Sticker auf Wahlplakaten angebracht zu haben. Nachdem Passanten die Sticker entfernt hatten, beleidigten und bedrohten die Tatverdächtigen die Zeugen. Die Polizei stellte die Männer vor Ort und nahm ihre Personalien auf. Die Ermittlungen richten sich wegen der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, Beleidigung und Bedrohung.

Weitere Vorfälle im Stadtgebiet

<p:Knapp eine Stunde später kam es am Richard-Wagner-Platz zu einem zweiten Vorfall. Ein 17-Jähriger aus einer Gruppe von etwa 25 Personen zeigte eine verfassungsfeindliche Geste und riss mehrere Wahlplakate herunter. Ein Passant alarmierte die Polizei, die daraufhin zwei Personen, darunter den 17-Jährigen, stellte. Gegen ihn wird wegen der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen ermittelt. Außerdem werden Ermittlungen wegen Sachbeschädigung gegen Unbekannt eingeleitet, da mehrere Wahlplakate beschädigt wurden.

Am Abend wurden im Innenstadtbereich fünf Männer im Alter von 15 bis 23 Jahren beobachtet, die eine verfassungsfeindliche Parole riefen. Bei dieser Gelegenheit beschädigte ein 15-Jähriger ein Wahlplakat. Die Polizei nahm die Gruppe fest, und die Ermittlungen laufen wegen der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen sowie wegen Sachbeschädigung gegen den 15-Jährigen.

Rechtliche Konsequenzen und Kontext

Die rechtlichen Konsequenzen für die Beschädigung von Wahlplakaten sind erheblich. Wie auf anwalt.org ausgeführt, gilt die Zerstörung von Wahlplakaten als Sachbeschädigung, die mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren geahndet werden kann. Bei Verwendung verfassungsfeindlicher Symbole kann die Freiheitsstrafe sogar bis zu drei Jahre betragen.

Dennoch berichten polizei.sachsen.de über Vorfälle, die bereits im letzten Jahr stattfanden und ähnliche Muster aufweisen. Hier kam es zu Beschädigungen von Wahlplakaten, insbesondere von der CDU und DIE LINKE, durch einen 56-jährigen Mann, der in der Südvorstadt gesehen wurde, und einen 55-Jährigen, der in Leipzig Grünau ein Wahlplakat angezündet haben soll.

Die Parteizeitung ist Eigentum der jeweiligen Partei, deren Plakat beschädigt wurde. Eine Zerstörung wird nicht nur als Kavaliersdelikt angesehen, sondern kann auch als Diebstahl klassifiziert werden, wenn geplante Aktionen wie das Abhängen oder Mitnehmen der Plakate erfolgen. Viele Parteien verzichten auf Anzeigen gegen Unbekannt, da die Wahrscheinlichkeit einer Aufklärung oft gering ist.