Das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) wird am Montag ein Urteil im Streit zwischen dem Verfassungsschutz und der AfD verkünden. Die Berufungsverhandlung dreht sich um die Frage, ob das Bundesamt für Verfassungsschutz die Partei und ihre Jugendorganisation Junge Alternative (JA) zu Recht als rechtsextremistischen Verdachtsfall einstuft. Die vorherige Bestätigung dieser Bewertung durch das Verwaltungsgericht Köln im Jahr 2022 bildete den Ausgangspunkt für das aktuelle Verfahren.
Falls der 5. OVG-Senat die vorherige Entscheidung bestätigt, wird es dem Verfassungsschutz weiterhin erlaubt sein, die Partei mithilfe nachrichtendienstlicher Mittel zu überwachen. Die rechtliche Grundlage für die Bewertung bildet das Bundesverfassungsschutzgesetz. Sollte die AfD mit dem Urteil nicht zufrieden sein, haben ihre Anwälte angekündigt, in die nächste Instanz zu gehen, was möglicherweise eine Prüfung durch das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig nach sich ziehen könnte. An diesem Verhandlungstag wird Roman Reusch aus dem Bundesvorstand die AfD vertreten.
Es handelt sich um einen brisanten Rechtsstreit, der das Spannungsverhältnis zwischen staatlicher Überwachung und politischer Partizipation aufzeigt. Die Entscheidung des Gerichts wird daher weitreichende Konsequenzen für die Beziehung zwischen der AfD und dem Verfassungsschutz haben. Die Entwicklung dieses Falles ist von großem öffentlichem Interesse und könnte das politische Klima in Deutschland maßgeblich beeinflussen.