Leipzig

Stadtgericht entscheidet: Anwohner können gegen Gehweg-Parker vorgehen

Das Parken auf Gehwegen stellt in vielen Städten ein alltägliches Ärgernis dar. Oftmals wird dieses Verhalten geduldet, obwohl es eigentlich gesetzlich verboten ist. Eine aktuelle Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig hat jedoch festgelegt, dass Anwohner unter bestimmten Bedingungen gegen Autos vorgehen können, die Gehwege blockieren. Dies gilt vor allem dann, wenn die Nutzung des Gehwegs erheblich eingeschränkt ist.

Ein wichtiges Urteil, das diese Regelung unterstützte, wurde bereits in Bremen gefällt. Dort hatten fünf Grundstückseigentümer erfolgreich gegen die Stadt geklagt, die das Parken auf Gehwegen geduldet hatte. Das Bremer Oberverwaltungsgericht bestätigte die Entscheidung und legte fest, dass die Behörden nicht untätig bleiben dürfen, wenn solche Verstöße auftreten. Diese Ansicht wurde schließlich vom Bundesverwaltungsgericht unterstützt.

Ein Experte für Verwaltungsrecht bezeichnete die Entscheidung als wegweisend, da sie den Kommunen klare Handlungsvorgaben gibt und die Rechte der Anwohner schützt. Der Verein Fuss, der die Interessen von Fußgängern vertritt, begrüßte die Entscheidung ebenfalls. Sie betonten, dass das Gesetz über den Druck hinsichtlich Parkmöglichkeiten stehe.

Der Deutsche Städte- und Gemeindebund sieht in diesem Urteil eine Möglichkeit, die Rechtssicherheit im Umgang mit öffentlichen Parkflächen zu stärken. Zugleich wird die Forderung nach einer Neufassung des Straßenverkehrsgesetzes erhoben, um die Nutzung des öffentlichen Raums gerechter zu regeln. Zudem plädiert der ökologische Verkehrsclub VCD dafür, dass Städte, die bislang das Gehwegparken toleriert haben, nun konsequenter handeln müssen, um die Straßenverkehrsordnung durchzusetzen. Suchen nach alternativen Verkehrsmitteln wie den öffentlichen Nahverkehr, das Fahrrad oder das zu Fuß gehen werden ebenfalls begünstigt.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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