Kriminalität und JustizLeipzig

Selbstjustiz und Voodoo-Zauber: Urteil in skurrilem Betrugsfall

Rund eineinhalb Jahre nach der Entführung eines selbst ernannten Voodoo-Zauberers aus Leipzig wurden fünf Männer zu Bewährungsstrafen verurteilt. Der Vorsitzende Richter am Landgericht Leipzig, Bernd Gicklhorn, begründete die Entscheidung damit, dass das Geschehen weniger dramatisch war als ursprünglich angenommen und es sich um einen untypischen Fall von Selbstjustiz handelte. Vier der Männer erhielten Freiheitsstrafen für Freiheitsberaubung, gefährliche Körperverletzung und versuchte Nötigung für zwei Jahre, während ein weiterer Angeklagter für Beihilfe zu sechs Monaten verurteilt wurde. Alle Strafen wurden zur Bewährung ausgesetzt, wobei die Urteile noch nicht rechtskräftig sind und die Staatsanwaltschaft plant, Rechtsmittel zu prüfen.

Der skurrile Fall begann, als eine Familie aus Syrien, die in Magdeburg lebte, einem Mann aus Kamerun begegnete, der behauptete, durch Zauberei Geld vermehren zu können. Die Familie übergab dem Mann 15.000 Euro in der Hoffnung auf eine magische Vermehrung, die jedoch nie eintrat. Der Richter erklärte, dass die Familie aufgrund mangelnden Realitätssinns, unglaublicher Dreistigkeit und hanebüchener Angaben des Opfers betrogen wurde. Die Mitglieder entschieden sich nicht, zur Polizei zu gehen, aus Ehrschutzgründen und der Angst davor, als naiv dargestellt zu werden.

Die Entführung des Betrügers erwies sich als filmreif, als der Vater, seine Söhne und Freunde den Mann in einem Plattenbau in Leipzig aufspürten und entführten, bevor sie ihn nach Magdeburg brachten. Obwohl eine Lösegeldforderung scheiterte, wurden die Entführer bei einer Rückkehr zur Wohnung des Mannes in Leipzig von der Polizei festgenommen. Im Prozess konnten die Vorwürfe der Geiselnahme und des erpresserischen Menschenraubs nicht hinreichend nachgewiesen werden, da das Opfer angab, nicht bedroht worden zu sein. Der angebliche Voodoo-Zauberer bleibt Gegenstand der Ermittlungen, während die Angeklagten um Vergebung baten und um eine zweite Chance beim Richter ersuchten.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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