Leipzig

Hitlergruß-Skandal: Sängerin Melanie Müller krank vor Gericht, aber fit am Ballermann?

Melanie Müller: Eine Frage der Gerechtigkeit | Regional

Leipzig – Der geplante Prozess um den Hitlergruß-Skandal von Sängerin Melanie Müller wurde erneut verschoben. Die Begründung: Krankheit. Doch wie kann es sein, dass sie kurz zuvor fit genug für einen Auftritt am Ballermann war?

Es war vorgesehen, dass am Leipziger Amtsgericht über die Schuld von Melanie Müller (36) verhandelt wird. Ihr wird vorgeworfen, auf der Bühne den verbotenen Gruß gezeigt und zu Hause Drogen besessen zu haben. Beide Termine wurden abgesagt, da die Sängerin sich jedes Mal vorher krank meldete.

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Ein fragwürdiger Auftritt am Ballermann

Nach Informationen war Melanie Müller noch vor dem Prozesstag aufgetreten und hatte ihren Hit „Layla“ gesungen. Dies wirft die Frage auf, ob sie wirklich zu krank war, um vor Gericht zu erscheinen.

Dienstagnacht war ein weiterer Auftritt im „Bolero“ geplant, nur 15 Stunden nach dem geplatzten Gerichtstermin. Doch als sie die Journalisten entdeckte, kehrte sie um und sagte den Auftritt ab. Dies wirft die ernsthafte Frage auf, ob Melanie Müller sich vor dem Prozess drückt.

Zweifel an der Erkrankung

Das Gericht äußert, dass es Möglichkeiten gibt, die Echtheit der Krankheit zu überprüfen. Ein Amtsarzt könnte beispielsweise konsultiert werden, um Klarheit zu schaffen. Bei Zweifeln an der Krankheit kann dies eine Option sein.

Es bleibt abzuwarten, ob Melanie Müller eine erneute Krankenbescheinigung vorlegt und wie das Gericht darauf reagiert. Bei einem unentschuldigten Fehlen könnten Konsequenzen wie ein Strafbefehl oder sogar ein Haftbefehl drohen.

Die Reisefähigkeit und der Gerichtsstand

Selbst wenn die Sängerin nicht reisefähig ist und sich auf Mallorca aufhält, wird der Prozess in Leipzig weiterhin stattfinden. Der Gerichtsstand liegt in Deutschland und Müller kann nicht per Video zugeschaltet werden, um auszusagen. Eine Verurteilung in Leipzig könnte eine Geldstrafe oder bis zu drei Jahre Freiheitsentzug nach sich ziehen.

Melanie Müller hat bisher nicht auf Anfragen reagiert. Der Beginn des Prozesses bleibt unklar, da keine neuen Termine anberaumt wurden.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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