Mirco Franck aus Leipzig steht unter Schock. Sein Bruder Dennis, 40 Jahre alt, ist kürzlich verstorben. Dennis, der an Diabetes litt, wurde am 7. Januar in seiner Wohnung in Lübeck tot aufgefunden. Ein Freund entdeckte ihn, die Todesursache wurde als Herzinfarkt festgestellt. Die Familie, die aus Mirco, seiner Mutter in Leipzig und einer Tante in Lübeck besteht, war unvorbereitet auf diesen Verlust.
Inmitten der Trauer und den Vorbereitungen für die Bestattung kontaktierte die Familie einen Bestatter in Schlutup. Dieser beschaffte einen Bestattungsschein bei der Staatsanwaltschaft, um die notwendigen Formalitäten in die Wege zu leiten. Mirco entschied sich jedoch, einen anderen Bestatter, Tristan Thies, zu beauftragen, der ebenfalls einen Bestattungsschein beantragte, jedoch keinen erhielt. Dies führte zu einer dramatischen Wendung der Ereignisse.
Einäschern ohne Zustimmung der Angehörigen
Die Stadt Lübeck hatte ein drittes Bestattungsunternehmen mit der Einäscherung von Dennis beauftragt, weil man fälschlicherweise annahm, es gebe keine Angehörigen. Mirco ist empört über die Vorgänge und betont, dass die Polizei zuvor die Daten seiner Tante, die ebenfalls zur Familie gehört, aufgenommen hatte. Oberstaatsanwalt Jens Buscher bestätigte, dass die örtlichen Bestatter bekannt sind und keine zusätzliche Legitimation für den Bestattungsschein erforderlich ist.
Mirco erhielt am 9. Januar die Nachricht über die Freigabe des Leichnams. Sein Name und seine Anschrift wurden dem Ordnungsamt übermittelt, doch die Stadt Lübeck hat sich bislang nicht zu dem Vorfall geäußert. Mirco fühlt sich durch die Geschehnisse umso mehr verletzt, da ihm die Möglichkeit genommen wurde, sich von seinem Bruder zu verabschieden. Er schildert, dass er und Dennis einen engen Kontakt hatten und die Familie bereits plante, Dennis nach Leipzig zu holen.
Bestatter Thies zeigt sich ebenfalls entsetzt über den Vorfall. Er erhielt die Urne mit den Überresten von Dennis am 10. Februar per Paketdienst und überlegt nun, einen Anwalt einzuschalten. Für Mirco sind die Geschehnisse nicht nur schockierend, sondern auch psychisch belastend; er benötigt eine psychologische Betreuung, um mit dem Verlust und den Umständen umzugehen.
Gesetzliche Rahmenbedingungen
Dieser Vorfall wirft auch Fragen über die deutschen Bestattungsgesetze auf, die in den Bundesländern orchestriert sind. In Schleswig-Holstein, wo Lübeck liegt, ist die Bestattungspflicht im Bestattungsgesetz festgelegt. Angehörige sind verpflichtet, eine angemessene Bestattung zu veranlassen, sofern keine andere Person oder Einrichtung damit beauftragt wurde. Die örtlichen Ordnungsbehörden sind für die Durchführung zuständig, und in Lübeck ist das Gesundheitsamt Verantwortlicher für die Einhaltung der Bestimmungen.
Das Bestattungsgesetz regelt nicht nur die Bestattungspflicht, sondern auch Fristen. So muss eine Erdbestattung oder Einäscherung innerhalb von neun Tagen nach dem Tod erfolgen. Wenn sich kein Angehöriger um die Bestattung kümmert, ordnet das Gesundheitsamt eine Ersatzvornahme an, die in Lübeck eine anonyme Beisetzung nach einem Monat umfasst. Dies zeigt, wie wichtig es ist, den Kontakt zu den Angehörigen zu halten und frühzeitig die notwendigen Schritte zu unternehmen, um Missverständnisse zu vermeiden.
Die Geschehnisse rund um den Tod von Dennis Franck werfen ein Licht auf die Sensibilität und die Notwendigkeit von klaren Prozessen im Bestattungswesen. In Anbetracht der emotionalen Lage von Hinterbliebenen ist es von größter Bedeutung, dass ihre Rechte und Bedürfnisse bei der Planung und Durchführung der Bestattung respektiert werden.
Mirco Franck fühlt sich in dieser schwierigen Zeit zudem von der Stadt und den Behörden allein gelassen. Seine Worte über den Vorfall, den er als „geschmacklos“ bezeichnet, zeigen, wie verletzlich die Situation für Betroffene ist, die in ihrer Trauer nicht auch noch mit bürokratischen Fehlern konfrontiert werden sollten.
Quelle: maz-online.de, luebeck.de, schleswig-holstein.de