Am Dienstagabend, dem 28. Januar 2025, wurde ein 37-Jähriger im Hauptbahnhof Halle (Saale) von Beamten der Bundespolizei kontrolliert. Bei der Überprüfung stellte sich heraus, dass gegen ihn ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Leipzig vorlag. Der Mann war wegen des Umgangs mit explosionsgefährlichen Stoffen verurteilt worden, hatte jedoch weder die auferlegte Geldstrafe von 450 Euro bezahlt noch sich gemäß der Ladung zum Strafantritt gestellt.

Der Haftbefehl wurde am 14. Januar 2025 erlassen, nachdem der Verurteilte nicht reagierte. Die Bundespolizei nahm ihn umgehend fest und brachte ihn zur Dienststelle. Da er den erforderlichen Betrag zur Vermeidung der Haft nicht aufbringen konnte, wurde er in eine Justizvollzugsanstalt überstellt. Die ausstellende Behörde wurde informiert.