Ein 44-Jähriger ist am Mittwoch im Hauptbahnhof Magdeburg nur knapp einer Erzwingungshaft entkommen. Bei einer Kontrolle durch die Bundespolizei stellte sich heraus, dass gegen ihn ein Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Leipzig bestand – wegen eines nicht gezahlten Bußgeldes von 750 Euro, verhängt im März 2024. Der Mann hatte die Strafe für eine Ordnungswidrigkeit einfach ignoriert.

Dank seines chefflichen Retters wurde die Situation jedoch rasch entschärft. Während der Festnahme und der anschließenden Mitnahme zur Dienststelle, kontaktierte der 44-Jährige seinen Chef, der sofort bereit war, die fällige Summe für seinen Mitarbeiter zu begleichen. Nach der Einzahlung konnte der Mann die Dienststelle ohne Haftstrafe wieder verlassen. Ein wahrer Schicksalswechsel!