LeipzigReisen

Bundessozialgericht stärkt Rechte für Urlaub von Menschen mit Behinderung

VorfallSonstiges
Uhrzeit05:44
OrtKassel, Leipzig
Sachschaden in €2015

Ein wegweisendes Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) sorgt für Aufsehen: Menschen mit Behinderungen haben Anspruch auf finanzielle Unterstützung bei Urlaubsreisen. Diese Entscheidung wurde getroffen, nachdem ein Rollstuhlfahrer aus Leipzig für seine Rechte gekämpft hat. Er hatte im Jahr 2016 eine einwöchige Kreuzfahrt auf der Nordsee unternommen und dabei zusätzliche Kosten in Höhe von 2.015 Euro für eine Assistenzkraft in Anspruch nehmen müssen, die für seine Pflege sorgte. Der Landkreis weigerte sich jedoch, diese Kosten zu übernehmen und argumentierte, dass eine solche Reise lediglich der Erholung diene. Doch wie das Gericht feststellte, handelt es sich hierbei um ein legitimes Bedürfnis nach sozialer Teilhabe, das durch die Eingliederungshilfe gedeckt werden muss, wenn die Reise angemessen ist, wie Merkur.de berichtete.

Rechtsanspruch auf Teilhabe

Das Gericht hob die vorherige Entscheidung des Sächsischen Landesgerichts auf, das die Urlaubsreise als nicht notwendig erachtete. Es stellte fest, dass Freizeitaktivitäten und Urlaubsreisen wesentliche Bestandteile des sozialen Lebens sind, und dass auch Menschen mit Behinderungen ein Recht auf angemessene Urlaubsgestaltung haben. Das BSG betonte, dass Kosten für die Begleitung von Menschen mit Behinderungen als Teilhabeleistung zu übernehmen sind, jedoch muss die Angemessenheit der Reise entsprechend dem Standard eines durchschnittlichen, nicht-behinderten Bürgers bewertet werden. Regelmäßige Urlaubsreisen sind demnach für circa 70 Prozent der Bevölkerung üblich, was auch für Menschen mit Behinderung gelten sollte, wie in den Pressemeldungen des BSG, die bsg.bund.de dokumentiert sind, eindrücklich festgehalten wird.

In einem früheren Urteil aus dem Jahr 2022 hatte das BSG bereits klargestellt, dass Menschen mit Behinderungen nicht für die eigenen Reisekosten aufkommen müssen, sondern nur für diejenigen, die aus ihrer Behinderung resultieren. Das betont die Notwendigkeit von klaren Regelungen in Bezug auf die finanziellen Unterstützungsansprüche von Menschen mit Behinderungen, wenn es um die Teilnahme an Urlaubsreisen geht. Der Gang vor die Gerichte zeigt somit, wie bedeutend das Recht auf selbstbestimmte Freizeitgestaltungen für die Lebensqualität von Menschen mit Behinderungen ist.

Ort des Geschehens

Analysierte Quellen, die diese Meldung bestätigen: 18
Analysierte Kommentare in sozialen Medien: 154
Analysierte Forenbeiträge: 91

Referenz
www.merkur.de
Weitere Infos
www.bsg.bund.de
Schließen

Werbung nervt!

Das wissen wir. Dennoch sind ein paar nicht störende Werbebanner nötig, damit unsere Server brav ihren Dienst leisten. Schalten Sie bitte den Adblocker aus. Wir nutzen weder Popups noch andere nervige Werbeformen.