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Lehrerin gekündigt wegen Verweigerung einer zusätzlichen Unterrichtsstunde: Gerichtsurteil steht bevor

Lehrerin kämpft erfolglos gegen Kündigung wegen Zusatzstunde

24. August 2024 – Von unserer Korrespondentin

Eine Grundschullehrerin aus der Altmark verlor kürzlich vor dem Arbeitsgericht Stendal ihren Kampf gegen die Kündigung, nachdem sie sich geweigert hatte, eine zusätzliche Stunde pro Woche zu unterrichten. Das Land Sachsen-Anhalt hatte die Entscheidung getroffen, die Klage abzuweisen, da die verpflichtende Vorgriffsstunde durch eine vorherige gerichtliche Entscheidung bestätigt wurde.

Der spezifische Fall der Lehrerin, die seit 1991 im Dienste des Landes stand, zeigt ein Dilemma, dem viele Lehrkräfte gegenüberstehen. Seit den Osterferien 2023 sind Lehrerinnen und Lehrer verpflichtet, eine zusätzliche Stunde pro Woche zu unterrichten, um den Unterrichtsausfall zu minimieren. Diese Stunde kann entweder monetär ausgeglichen oder auf einem Arbeitszeitkonto gesammelt werden.

Die Lehrerin wurde zunächst abgemahnt, nachdem sie sich geweigert hatte, die zusätzliche Stunde ab April 2023 zu unterrichten. Trotz der Warnung wurde sie schließlich entlassen, als sie weiterhin die Anordnung des Landes ignorierte. Der Fall verdeutlicht die Herausforderungen, vor denen Lehrkräfte in der heutigen Bildungslandschaft stehen, besonders in Anbetracht des zunehmenden Unterrichtsausfalls.

Die Entscheidung des Arbeitsgerichts Stendal, die Kündigung zu bestätigen, sendet ein klares Signal an Lehrkräfte im Land, die sich gegen die zusätzliche Unterrichtsstunde sträuben. Es unterstreicht die Bedeutung der Einhaltung der geltenden Regeln und Vorschriften, um einen reibungslosen Schulbetrieb aufrechtzuerhalten und die Bildung der Schülerinnen und Schüler zu gewährleisten.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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