Sachsen-Anhalt prüft derzeit die Möglichkeit, Soforthilfen bereitzustellen, um Betriebe zu unterstützen, die aufgrund von Frostschäden bei Äpfeln, Kirschen, Zwetschgen oder Wein in Existenznot geraten sind. Thüringen befindet sich ebenfalls in der Prüfungsphase, während Sachsen bereits finanzielle Unterstützung zugesichert hat. Eine offizielle Bestätigung des sachsen-anhaltischen Ministeriums für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten steht jedoch noch aus.
Der Bauernverband Sachsen-Anhalt zeigt sich mit diesem Vorgehen jedoch unzufrieden und fordert weiterhin Bundeshilfen. Insbesondere wird eine „steuerfreie Risikorücklage“ auf Bundesebene gefordert, um landwirtschaftliche Betriebe in die Lage zu versetzen, die Folgen von Extremwetterereignissen wie Frost besser bewältigen zu können. Dabei sollen auf Gewinne erhobene Steuern bis zu einem bestimmten Punkt einbehalten werden können, um in Krisensituationen darauf zurückgreifen zu können. Sollte die Rücklage nicht benötigt werden, sollen die Steuern entsprechend nachgezahlt werden.
Es bleibt abzuwarten, wie Sachsen-Anhalt letztendlich entscheiden wird und ob die Forderungen des Bauernverbands Gehör finden. Die Diskussion um Bundeshilfen bei Naturkatastrophen und Extremwetterereignissen in der Landwirtschaft ist ein aktuelles und wichtiges Thema, das auch über die Landesgrenzen hinaus Beachtung findet. Die Unterstützung der betroffenen Betriebe ist von großer Bedeutung, um die Existenzgrundlage vieler Landwirte langfristig zu sichern.