SachsenSachsen-Anhalt

Kuriose Petition: Häftling fordert Pornoheftchen im Gefängnis – Sächsischer Landtag prüft Anliegen

Im Sächsischen Landtag werden jährlich eine Vielzahl von Anliegen von Bürgern eingereicht, darunter Themen wie Lehrermangel, Verkehrskonzepte und Asylpolitik. In der Jahresbilanz des Petitionsausschusses wurde bekannt gegeben, dass im Jahr 2023 insgesamt 434 Anliegen eingereicht wurden. Eine besonders kuriose Petition stammt von einem Häftling aus Sachsen, der den Zugang zu erotischen Zeitschriften im Gefängnis fordert.

Die Forderung des Gefangenen, Pornoheftchen hinter Gittern zu erhalten, wird nun vom Petitionsausschuss geprüft. Gemäß Artikel 35 der Sächsischen Verfassung hat jeder Bürger das Recht, Bitten und Beschwerden an die zuständigen Stellen und die Volksvertretung zu richten. Insgesamt wurden 368 Petitionen abgeschlossen, wobei in 278 Fällen den Anliegen der Bürger nicht entsprochen werden konnte.

Die Ausschussvorsitzende des Petitionsausschusses, Simone Lang von der SPD, betonte, dass das Interesse am Petitionsverfahren weiterhin stark sei. Neben Themen wie Kinderbetreuung, schulischer Bildung und ärztlicher Versorgung wurde auch das Verkehrswesen häufig angesprochen. Ob die Forderung des Häftlings nach pornografischem Material im Gefängnis gänzlich oder teilweise angenommen oder abgelehnt wird, steht noch aus.

Die Geschichte erinnert an einen ähnlichen Fall in Sachsen-Anhalt im Jahr 2018, als ein Insasse das Land verklagte, weil in einem Gefängnis Sexmagazine gekauft werden konnten, in einem anderen jedoch nicht. Die Entscheidung darüber, ob erotische Zeitschriften in sächsischen Gefängnissen erlaubt sein werden, bleibt abzuwarten.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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