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Höcke-Prozess: Unschuld beteuert – Kontroverse um verbotene SA-Losung

Vor dem Landgericht in Halle stand Björn Höcke, der Thüringer AfD-Chef, wegen eines Nazi-Spruchs vor Gericht. Für ihn war der Vorwurf ein konstruierter Skandal, während die Staatsanwaltschaft anderer Meinung war. Am Dienstag meldete sich Höcke erstmals im Prozess zu Wort und erklärte seine Unschuld. Der Kern der Anklage basierte auf einer Rede, die er im Mai 2021 in Merseburg hielt und mit den Worten „Alles für Deutschland“ beendete, was von einem Grünen-Politiker als verbotene SA-Losung interpretiert wurde.

Höcke verteidigte sich vor Gericht mit dem Argument, dass er tatsächlich unschuldig sei und betonte, dass er die Tragweite der verwendeten Losung nicht erkannt habe. Er beschrieb sich selbst als einen rechtstreuen Bürger und wies jegliche Verbindung zum Nationalsozialismus von sich. In Bezug auf die Wortwahl seiner Rede betonte er, dass er den Slogan Freiheit interpretierend ins Deutsche übertragen habe und sich dabei vom Wahlprogramm der AfD in Sachsen-Anhalt hatte inspirieren lassen.

Die Staatsanwaltschaft konfrontierte Höcke mit anderen Verfahren gegen AfD-Politiker, die den verbotenen Slogan ebenfalls verwendet haben sollen. Höcke behauptete jedoch, nichts von diesen Vorfällen gewusst zu haben. Trotzdem wurde klar gestellt, dass Höcke keine Freiheitsstrafe droht und ein Verlust des passiven Wahlrechts ausgeschlossen ist. Der Prozess gegen Höcke wird noch weitergehen, während er seine Verteidigung fortsetzt und seine Unschuld behauptet.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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