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Grundschullehrerin in Stendal gekündigt: Gericht bestätigt verpflichtende Zusatzstunde

Entlassung wegen abgelehnter Überstunden: Schicksal einer Lehrerin vor Gericht entschieden

In einem aktuellen Fall aus dem Land Sachsen-Anhalt wurde eine Grundschullehrerin wegen ihrer Weigerung, eine zusätzliche wöchentliche Stunde zu arbeiten, rechtmäßig entlassen.

Das Arbeitsgericht Stendal wies ihre Klage gegen die Kündigung zurück, in Anlehnung an die vorherige Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts des Landes im März 2024, welche die zusätzliche Unterrichtsstunde bestätigte.

Die betroffene Lehrerin, die seit 1991 beim Land angestellt war, wurde zunächst abgemahnt, als sie sich im April 2023 weigerte, die angeordnete zusätzliche Stunde zu leisten. Als sie weiterhin ablehnte, wurde ihr schließlich gekündigt.

Seit den Osterferien 2023 sind Lehrkräfte verpflichtet, eine zusätzliche Wochenstunde zu unterrichten, um den Unterrichtsausfall zu reduzieren. Diese Stunde kann entweder bezahlt oder auf einem Arbeitszeitkonto gutgeschrieben werden.

Dieser Fall wirft ein Schlaglicht auf die Belastungen, denen Lehrerinnen und Lehrer in Zeiten von immer knapper werdenden Ressourcen und steigendem Unterrichtsbedarf ausgesetzt sind. Die Entscheidung des Gerichts zeigt, dass die Einhaltung der Arbeitszeitvorgaben auch bei Lehrpersonal streng kontrolliert wird.

Es bleibt abzuwarten, ob ähnliche Fälle in Zukunft vermehrt auftreten werden und wie Bildungseinrichtungen mit konfliktären Situationen umgehen, die aus solchen zusätzlichen Arbeitsanforderungen resultieren.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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