In Sachsen stehen die Zeichen auf Streik. Die Gewerkschaften GEW und Verdi haben zu groß angelegten Arbeitsniederlegungen in Kitas und Horten aufgerufen. Diese stehen für Freitag, den 7. März, an. Zudem wurden bundesweite Warnstreiks in Kliniken, Pflegeeinrichtungen und Rettungsdiensten für Donnerstag, den 6. März, angekündigt. Auch der Sächsische Erzieherverband, mit etwa 900 Mitgliedern eine kleinere Gewerkschaft, beteiligt sich an den Streiks und macht auf die kritische Lage im Bildungs- und Sozialbereich aufmerksam. Der Aufruf betrifft betroffene Einrichtungen in Städten wie Dresden, wo unter anderem das Städtische Krankenhaus, die Stadtverwaltung und die Stadtreinigung betroffen sind. Auch im Landkreis Leipzig und Nordsachsen sind Beschäftigte des öffentlichen Dienstes mobilisiert.

Die Auswirkungen auf die Bevölkerung sind schwer vorhersehbar, abhängig von der tatsächlichen Streikbeteiligung. In medizinischen Notfällen raten die Gewerkschaften dazu, nicht-städtische Krankenhäuser wie das Uniklinikum in Dresden oder Leipzig aufzusuchen. Gleichzeitig fordern die Gewerkschaften eine Gehaltssteigerung von 8 Prozent oder mindestens 350 Euro monatlich, sowie höhere Zuschläge für belastende Tätigkeiten. Zudem werden drei zusätzliche freie Tage sowie eine Angleichung der Arbeitsbedingungen in Ost- und Westdeutschland gefordert. Der Kündigungsschutz für langjährige Beschäftigte im Osten gehört ebenfalls zu den Anliegen der Protestierenden.

Protestaktionen und Verhandlungen

Am Donnerstag ist in Leipzig (10:30-12 Uhr) sowie in Dresden (15-17 Uhr) mit zentralen Protestaktionen zu rechnen. Am Freitag sind verschiedene Kundgebungen und Demonstrationszüge in beiden Städten geplant. Verdi-Bundesvorsitzender Frank Werneke wird die Teilnehmer bei der Abschlusskundgebung ansprechen. Die Wanderstreiks sind nicht nur ein Ausdruck des Unmuts über die Bezahlung, sondern auch ein Zeichen für die unzureichende Unterstützung weiblicher Beschäftigter im öffentlichen Dienst, wo etwa 90 Prozent der Arbeitskräfte in Kitas und Horten Frauen sind.

Die aktuellen Streikaktionen sind das Ergebnis gescheiterter Tarifverhandlungen. Nach der zweiten Tarifrunde am 18. Februar in Potsdam legten die Arbeitgeberverbände, trotz der fortwährenden Diskussionen, kein eigenes Angebot vor. Der kommunale Arbeitgeberverband Sachsen bot lediglich eine Nullrunde an und zeigte sich wenig kompromissbereit. Innenministerin Nancy Faeser wies darauf hin, dass die Belange des Gemeinwohls und der Steuerzahler berücksichtigt werden müssen. Die dritte Tarifrunde ist für den 14. März geplant.

Streikrecht und kollektive Arbeitskämpfe

Das Streikrecht ist fundamentaler Bestandteil des Grundgesetzes, konkret in Artikel 9 Absatz 3 verankert. Dieses rechtliche Fundament ermöglicht es Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften, zur Wahrung und Förderung von Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen Vereinigungen zu bilden. Streiks, als kollektive Arbeitsverweigerung, sind zentrale Mittel, um Druck auf Arbeitgeber auszuüben. Allerdings sind sie rechtlichen Vorgaben und Grenzen unterworfen, die durch die Koalitionsfreiheit definiert sind. Arbeitskämpfe müssen strengen Voraussetzungen genügen, um verfassungsrechtlich geschützt zu sein, was die Bedeutung der bevorstehenden Aktionen in Sachsen zusätzlich unterstreicht.

Insgesamt zeigen die Mobilisierungen in Sachsen die dringenden sozialen Probleme im öffentlichen Dienst auf. Die Forderungen der Gewerkschaften müssen ernst genommen werden, um eine adäquate Lösung zu finden, die sowohl den Beschäftigten als auch den Bedürfnissen der Bevölkerung gerecht wird. In den letzten Wochen waren bereits sporadisch Streiks im öffentlichen Dienst in Sachsen zu beobachten, was die Dringlichkeit der Situation verdeutlicht. Die bevorstehenden Protestaktionen sind somit auch eine Kulisse der Hoffnung auf Veränderungen im System.