Görlitz

Verfassungsgerichtshof weist Klage des Kreises Görlitz gegen Sachsen ab

Kreis Görlitz kämpft um finanzielle Anerkennung in Sachsen

Der Finanzstreit zwischen dem Kreis Görlitz und dem Freistaat Sachsen hat eine neue Wendung genommen. Der Sächsische Verfassungsgerichtshof hat nach zwei Jahren die Klage des Kreises Görlitz gegen den Freistaat Sachsen abgewiesen. Der Kreis Görlitz hatte vor Gericht argumentiert, dass das Land ihn finanziell stärker unterstützen müsse, um seine Pflicht- und freiwilligen Aufgaben erfüllen zu können. Trotz der Bemühungen des Kreistags und des ehemaligen Landrats Bernd Lange wurden die Argumente des Kreises Görlitz von den Verfassungsrichtern nicht überzeugt.

Die Finanzlage des Kreises Görlitz hat sich in den letzten Jahren kontinuierlich verschlechtert, mit erheblichen Millionendefiziten im Kreishaushalt. Dieses Jahr wird ein höher zweistelliges Millionenloch im Etat erwartet, das nur durch zusätzliche Gelder des Freistaats abgemildert wird. Die Finanzierung der laufenden Verwaltung gestaltet sich zunehmend schwierig, da der Kreis kurzfristige Kredite aufnehmen muss, die sich mittlerweile auf 165 Millionen Euro belaufen.

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Landrat Stephan Meyer, der die Klage von seinem Vorgänger geerbt hat, zeigte sich enttäuscht über das Urteil des Verfassungsgerichtshofs. Er betonte die dramatische Entwicklung der Finanzlage des Kreises und bedauerte, dass es nicht gelungen ist, die Richter von der unzureichenden Finanzausstattung zu überzeugen. Trotz der Niederlage setzt Meyer seine Hoffnungen auf den kommenden Finanzausgleich ab nächstem Jahr, in der Erwartung, dass der Freistaat ein Signal für eine bessere Finanzausstattung der Kreise setzen wird. Sollte dies nicht eintreten, bleibt als letzte Möglichkeit ein erneuter Gang zum Verfassungsgerichtshof, um die finanzielle Situation des Kreises Görlitz zu klären.

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