Eine Frau hat das Klinikum Oberlausitzer Bergland (KOB) verklagt und fordert 25.000 Euro Schmerzensgeld sowie Schadenersatz. Der Grund für die Klage sind angebliche Fehler bei der Behandlung einer Knieverletzung, die im September 2019 im Ebersbacher Haus des KOB durchgeführt wurde. Bei der ausgeführten Gelenkspiegelung (Arthroskopie) wurde jedoch kein Röntgen gemacht, was dazu führte, dass eine Kniefraktur unerkannt blieb. Dies wird von der Klägerin als „grober Behandlungsfehler“ bezeichnet.
Die Frau leidet bis heute an anhaltenden Schmerzen, was ihre Lebensqualität erheblich beeinträchtigt. Während das Landgericht Görlitz bereits eine Tendenz zur Abweisung der Klage signalisiert hat, wurde ein Gutachter bestellt, um die medizinischen Umstände zu bewerten. Dieser Gutachter, ein Orthopäde und Unfallchirurg der Uniklinik in Dresden, kam zu dem Ergebnis, dass die Fraktur „optimal und ohne Knorpelschäden“ abgeheilt sei. Zudem erklärte er, dass der Frau kein Schaden entstanden sei und ihre Schmerzen nicht auf die Behandlung zurückzuführen seien.
Gutachterliche Einschätzung
Der Gutachter wies darauf hin, dass Narben ebenfalls Schmerzen verursachen können und kritisierte das Vorgehen in der Klinik Ebersbach als veraltet. Diese Einschätzungen könnten eine entscheidende Rolle bei der weiteren Verhandlung der Klage spielen. Der medizinische Kontext hinter Behandlungsfehlern ist dabei von hohen Relevanz, da laut den Richtlinien des Bundesministeriums für Gesundheit ein Behandlungsfehler vorliegt, wenn eine medizinische Leistung nicht dem Stand der allgemein anerkannten wissenschaftlichen Erkenntnisse entspricht.
Behandlungsfehler sind nicht nur rechtliche, sondern auch ethische Fragen von enormer Bedeutung in der medizinischen Versorgung. Wie die Medconweb betont, haben Patienten Rechte, die gewahrt werden müssen. Im Falle der Klägerin spielt die Beurteilung der Klinik ebenso eine Rolle wie die Verantwortung für den Ärztlichen Umgang, sodass die Ansprüche auf Schmerzensgeld und Schadenersatz in diesem Kontext zu betrachten sind.
Die Klage wird auf jeden Fall weitere Diskussionen über Behandlungsstandards und Patientenrechte anstoßen. Angesichts der Umstände bleibt abzuwarten, wie das Landgericht Görlitz letztlich entscheiden wird und welche Auswirkungen dies auf die Klinik und ihre Patientenversorgung haben könnte. Die Gesundheit der Patienten sollte stets im Vordergrund stehen, und Behandlungsfehler müssen ernst genommen werden, um Vertrauen in das Gesundheitssystem zu gewährleisten.