Lauterbach setzt ein Verbot für den Verkauf von Lachgas durch
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Das einst für den Gebrauch bei Luftballons gedachte Lachgas wird zunehmend als Partydroge genutzt. Ein regelmäßiger Konsum kann zu ernsthaften Schäden an den Nerven führen.
© Annette Birschel/dpa (Symbolbild/Archiv)
Laut den aktuellen Plänen von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach soll der Verkauf von Lachgas als Partydroge an Jugendliche gesetzlich verboten werden. Der SPD-Politiker hat eine Gesetzesänderung erarbeitet, welche in der „Rheinischen Post“ angesprochen wurde. Ein Sprecher des Ministeriums hat heute die entsprechenden Pläne bestätigt. Darüber hinaus umfasst der Änderungsantrag ein Verbot für K.-o.-Tropfen. Dieser Vorschlag befindet sich nun in der Ressortabstimmung. Lauterbach hat sich bereits mehrfach für strengere Regelungen ausgesprochen.
Lachgas, auch bekannt als Distickstoffmonoxid (N2O), hat in den letzten Jahren als Partydroge an Popularität gewonnen. Konsumenten inhalieren den euphorisierenden Stoff über Luftballons. In Deutschland unterliegt Lachgas bisher nicht dem Betäubungsmittelgesetz und kann beispielsweise in Sahnekapseln oder Kartuschen im Supermarkt, Tabakläden oder online erworben werden. Andere Länder haben bereits gesetzliche Regelungen zum Missbrauch erlassen.
Das geplante Verbot sieht vor, dass Kinder und Jugendliche den Besitz von Lachgas grundsätzlich verbieten sollen. Industrielle, gewerbliche oder wissenschaftliche Verwendungen von Lachgas sollen jedoch als „anerkannte Verwendung“ erlaubt bleiben, solange ein Missbrauch als Rauschmittel ausgeschlossen werden kann. Hintergrund ist, dass Lachgas auch in der Industrie für Zwecke wie das Aufschäumen von Sahne oder in der Medizin und Wissenschaft verwendet wird.
Verbot könnte noch in diesem Jahr in Kraft treten
Der Bundesgesundheitsminister plant zusätzlich ein Verbot für die Chemikalien Gammabutyrolacton und 1,4-Butandiol, auch bekannt als K.-o.-Tropfen. Täter fügen diese meist geschmacks- und geruchslosen Chemikalien den Getränken ihrer Opfer hinzu. Die Substanzen haben ähnliche Wirkungen wie Drogen. Opfern wird innerhalb weniger Minuten schwindelig, sie können nicht klar denken oder handeln und fühlen sich, als wären sie betrunken. Kurz darauf können sie das Bewusstsein für Minuten oder sogar Stunden verlieren. Täter nutzen diese Zeit für sexuelle Übergriffe oder Raubüberfälle.
Die Umsetzung der Gesetzesänderung ist für nach der Sommerpause geplant und könnte noch in diesem Jahr in Kraft treten. (dpa)