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Biometrische Überwachung in Sachsen: Landesdatenschutzbeauftragte startet Untersuchung

Polizei in Sachsen nutzte verfassungswidrige Gesichtserkennung ohne Zustimmung der Datenschutzbehörde

Die Landesdatenschutzbeauftragte in Sachsen war nicht informiert, dass die Polizei in der Vergangenheit Technologien wie Echtzeit-Nummernschild- und Gesichtserkennung eingesetzt hat. Dieser Einsatz wird als verfassungswidrig angesehen, was zu einer Untersuchung durch das sächsische Innenministerium führt. Die Situation wurde öffentlich bekannt, als netzpolitik.org eine Beschwerde veröffentlichte, die die Datenschutzbedenken der Bürger widerspiegelt.

Parlamentarische Anfrage deckte den Einsatz auf

Durch eine Anfrage im Abgeordnetenhaus Berlin und Recherchen von „nd“ und netzpolitik.org wurde im Mai aufgedeckt, dass die Polizei in Sachsen ein heimliches Überwachungssystem mit Gesichtserkennung und hochauflösenden Kameras betrieben hat. Diese Kameras wurden sowohl in parkenden Fahrzeugen als auch stationär installiert. Die Technologie ermöglichte es der Polizei, verdächtige Personen anhand ihrer Bewegungen zu verfolgen.

Beschwerde löste Untersuchung aus

Nach der Veröffentlichung dieses Berichts reichte die Politikerin Anne Herpertz eine Beschwerde bei der Datenschutzbehörde ein. Sie kritisiert, dass erst ihre Anfrage die Praxis der Echtzeit-Gesichtserkennung aufdeckte. Die fehlende Transparenz und Angabe von Richtlinien bei der Nutzung dieser Technologien wirft ethische Fragen auf. Die Datenschutzbehörde wird nun die Handlungen der Polizeidirektion Görlitz genauer prüfen, um festzustellen, ob richterliche Anordnungen für diese Maßnahmen existierten.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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