SachsenWirtschaft

Fördermittel für den Rückbau von leerstehenden Wohngebäuden in Sachsen: Neue Fördersätze und Vereinfachungen im Verfahren.

Der Freistaat Sachsen hat beschlossen, die Fördermittel für den Abriss nicht mehr sanierungsfähiger Wohngebäude zu verdoppeln. Im Rahmen des Förderprogramms „Rückbau Wohngebäude“ können die Rückbaukosten zukünftig bis zu 100 Euro pro Quadratmeter gefördert werden. Diese Maßnahme soll den Städten und Gemeinden dabei helfen, ungenutzte und dauerhaft leerstehende Gebäude zu beseitigen und dadurch die Wohnquartiere attraktiver zu gestalten.

Die neuen Förderkonditionen sollen bereits im Juni dieses Jahres in Kraft treten. Durch zusätzliche Vereinfachungen im Antrags- und Bewilligungsverfahren wird den Kommunen die Beantragung der Fördermittel erleichtert. Staatsminister Thomas Schmidt bekräftigte die Notwendigkeit des Rückbaus solcher Gebäude, die das Wohnumfeld negativ beeinflussen und städtebauliche Missstände verursachen.

Besonders im ländlichen Raum leiden Wohnungsunternehmen unter den Kosten verursachenden Leerständen. Die geplante Förderung bietet diesen Unternehmen die Möglichkeit, sich von ungenutzten und unansehnlichen Gebäuden zu befreien. Das Landesprogramm „Rückbau Wohngebäude“ stellt insgesamt drei Millionen Euro für das Jahr 2024 bereit, ausschließlich aus Landesmitteln auf Basis des Haushaltsbeschlusses des Sächsischen Landtags.

Weitere Informationen zum Förderprogramm und den aktualisierten Formularen für das Antrags- und Bewilligungsverfahren werden ab Anfang August auf der Internetseite der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank verfügbar sein unter www.sab.sachsen.de/staedtebau-und-regionalentwicklung.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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