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Finanzausgleichsgesetz in der Kritik: Landkreis Wittenberg schließt sich Verfassungsbeschwerde an

Der Landkreis Wittenberg hat sich der Unterstützung einer Verfassungsbeschwerde gegen das Finanzausgleichsgesetz angeschlossen. Dieser Schritt wurde einstimmig vom Kreistag während seiner letzten Sitzung in dieser Wahlperiode beschlossen. Landrat Christian Tylsch betonte die fehlende finanzielle Mindestausstattung und die Notwendigkeit einer klaren Rechtsprechung.

Hintergrund für diesen Schritt ist ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Sachsen-Anhalt im Verfahren des Landkreises Mansfeld-Südharz. Das Gericht entschied, dass die Kreisumlage so gesenkt werden muss, dass nur maximal ein Viertel der Gemeinden durch die Zahlung beeinträchtigt wird. Diese Obergrenze hat Auswirkungen auf die Höhe der Kreisumlage und wurde bisher im Finanzausgleichsgesetz 2024 nicht berücksichtigt.

Die Landkreise in Sachsen-Anhalt erwarten für das laufende Jahr Fehlbeträge von etwa 180 Millionen Euro aufgrund des Finanzausgleichsgesetzes. Sie fühlen sich in ihrem kommunalen Selbstverwaltungsrecht verletzt und sehen die finanzielle Leistungsfähigkeit der Landkreise unbeachtet. Daher wird erwogen, eine Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht einzulegen, um zu klären, ob Landkreise einen Leistungsanspruch auf Mindestausstattung gegenüber dem Land haben.

Der Wittenberger Kreistag betont, dass die Erträge aus dem Finanzausgleichsgesetz 2024 und der beschlossenen Kreisumlage nicht ausreichend sind, um die Aufgaben des Landkreises zu decken. Es wird gefordert, dass das Land die finanzielle Mindestausstattung sowohl der Gemeinden als auch der Kreise in Sachsen-Anhalt dauerhaft sicherstellt und die Mindereinnahmen bei der Kreisumlage ausgleicht.

Die Kosten für das Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht sollen solidarisch von allen elf Landkreisen in Sachsen-Anhalt getragen werden. Es bleibt abzuwarten, wie diese Verfassungsbeschwerde das zukünftige Finanzmanagement der Landkreise beeinflussen wird.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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