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Erzgebirgskreis fordert 1000 Ukrainer zur Räumung von Wohnungen auf: Bürgergeld bringt Pflichten mit sich

Der Erzgebirgskreis in Sachsen hat über 1000 ukrainischen Staatsangehörigen mitgeteilt, dass sie ihre derzeitigen Wohnungen bis Mitte Juni räumen müssen. Dieser Schritt erfolgt, da die Mietverträge für die Unterkünfte auslaufen und diese nicht als langfristige Lösung für Asylsuchende vorgesehen sind. Diese Wohnungen, als Gewährswohnungen bezeichnet, wurden vom Landkreis angemietet und unterliegen dem Asylbewerberleistungsgesetz. Jedoch sind die ukrainischen Bürgergeldempfänger und haben die Verpflichtung, sich auf dem freien Wohnungsmarkt nach einer neuen Unterkunft umzusehen.

Die Entscheidung zur Beendigung der Wohnverhältnisse wurde bereits Ende des vergangenen Jahres getroffen, um Platz für Migranten aus anderen Nationen zu schaffen, die nicht die Möglichkeit haben, eigenständig auf dem Wohnungsmarkt nach einer Bleibe zu suchen. Landrat Rico Anton betonte die Notwendigkeit, sowohl Rechte als auch Pflichten mit dem Bezug von Bürgergeld in Einklang zu bringen. Er versicherte, dass Maßnahmen ergriffen werden, um Obdachlosigkeit zu vermeiden, aber auch darauf hinwies, dass Räumungen in Betracht gezogen werden könnten, wenn betroffene Personen nicht rechtzeitig ausziehen.

Es wird betont, dass die meisten ukrainischen Staatsbürger im Erzgebirgskreis bereits alternative Wohnungen gefunden haben, wobei rund 40 Prozent bereits in privatrechtlichen Mietverhältnissen leben. Der Landkreis beabsichtigt, flexibel zu agieren, wenn Personen nachweisen können, dass sie innerhalb einer angemessenen Frist eine neue Wohnung beziehen werden. In solchen Fällen wird Kulanz gezeigt, um eine Lebenssituation ohne festen Wohnsitz zu vermeiden.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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