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1000 ukrainische Flüchtlinge aufgefordert, Wohnungen zu räumen: Landkreis beendet Unterbringungslösung

Der Erzgebirgskreis in Sachsen hat eine Entscheidung getroffen, die mehr als 1000 ukrainische Staatsbürger betrifft, die aufgefordert wurden, bis Mitte Juni die ihnen zugewiesenen Wohnungen zu räumen. Laut Landrat Rico Anton (CDU) sind die Mietverträge ausgelaufen, da die Unterkünfte nicht als langfristige Lösung für Asylsuchende vorgesehen waren. Es handelt sich um sogenannte Gewährswohnungen, die der Landkreis gemietet hat und unter das Asylbewerberleistungsgesetz fallen. Für ukrainische Staatsbürger, die Bürgergeld beziehen, besteht die Verpflichtung, sich auf dem freien Wohnungsmarkt eine Bleibe zu suchen.

Die Entscheidung, Wohnungen zu kündigen, stand im Zusammenhang mit dem Massenzustrom von ukrainischen Flüchtlingen nach Beginn der russischen Invasion in der Ukraine im Februar 2022. Anton betonte, dass mit dem Bezug von Bürgergeld sowohl Rechte als auch Pflichten einhergehen. Es wurde deutlich kommuniziert, dass die Wohnungen nicht langfristig für ukrainische Flüchtlinge vorgesehen waren. Kündigungen wurden bereits seit Ende des Vorjahres verschickt, da die Unterkünfte dringend für Migranten aus anderen Ländern benötigt wurden, die nicht eigenständig eine Wohnung auf dem Markt suchen dürfen.

Trotz der Kündigungen betonte Anton, dass alles unternommen werde, um Obdachlosigkeit zu verhindern. Falls Betroffene die Wohnungen nicht rechtzeitig verlassen, seien Räumungen eine Möglichkeit. Jedoch werde flexibel vorgegangen, wenn Umzugspläne nachgewiesen werden können, die nicht innerhalb von vier Wochen umsetzbar sind. Eine große Mehrheit der Ukrainern im Kreis hat bereits alternative Unterkünfte gefunden, wobei 40 Prozent der ehemaligen Gewährwohnungsbewohner bereits in eigenen Wohnungen leben.

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