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Zoll-Alarm vor Weihnachten: So vermeiden Sie böse Überraschungen!

Gerade vor Weihnachten ist Online-Shopping für viele eine praktische Lösung. Doch Vorsicht, wenn die Pakete aus Nicht-EU-Ländern kommen! Das Hauptzollamt Dresden warnt: Bei Bestellungen aus Drittstaaten können Einfuhrabgaben anfallen. Wichtig ist, dass Waren bis 150 Euro unter bestimmten Bedingungen zollfrei sind, während darüber möglicherweise Zollgebühren anfallen.

Besondere Vorsicht gilt auch für Sendungen innerhalb der EU. Wer zum Beispiel Alkohol oder Tabak bestellt, muss unter Umständen ebenfalls Steuern zahlen und strenge Bestimmungen beachten. Tabakwaren und E-Liquids müssen mit einem gültigen deutschen Steuerzeichen versehen sein, und die Verpackung muss den deutschen Kennzeichnungsanforderungen entsprechen. Aufpassen: Snus ist generell verboten! Für sorgenfreies Schenken zu Weihnachten sollte man sich rechtzeitig informieren – weitere Details gibt’s unter www.zoll.de.

Ort des Geschehens

Analysierte Quellen, die diese Meldung bestätigen: 11
Analysierte Kommentare in sozialen Medien: 43
Analysierte Forenbeiträge: 62

Quelle/Referenz
www.presseportal.de
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