Urteil im Prozess um Neonazi-Verlag „Schelm“ erwartet
Der Prozess um den Neonazi-Verlag „Der Schelm“ in Dresden steht vor dem Urteilsspruch. Laut Bundesanwaltschaft hat der Verlag volksverhetzende Schriften verbreitet, darunter eine unkommentierte Ausgabe von „Mein Kampf“ von Adolf Hitler. Zwischen August 2018 und Dezember 2020 wurden über 46.500 Druckerzeugnisse mit einem Umsatz von mehr als 800.000 Euro verkauft, wobei täglich 40 Bestellungen verschickt wurden.
Bei einer Durchsuchung im Dezember 2020 wurden zusätzliche Druckerzeugnisse im Wert von über 900.000 Euro sichergestellt. Der ehemalige Verlagschef und Rechtsextremist Adrian Preißinger wird international gesucht und soll sich in Russland aufhalten.
Die Bundesanwaltschaft fordert für die drei Angeklagten Haftstrafen von 18 Monaten, 20 Monaten und zwei Jahren sowie acht Monaten. Es wird diskutiert, ob die Strafen für Matthias B. und Annemarie K. auf Bewährung ausgesetzt werden könnten, basierend auf ihren Aussagen im Prozess. Während Matthias B. eine umfassende Geständnis ablegte, wurde Annemarie K. vorgeworfen, sich nicht glaubwürdig von ihrer rechtsextremen Einstellung zu distanzieren.
Die Angeklagten werden von der Bundesanwaltschaft als Personen mit antisemitischer und rassistischer Weltsicht beschrieben. Obwohl der flüchtige Rechtsextremist Adrian Preißinger der Verlagschef war, wird betont, dass der Vertrieb der volksverhetzenden Bücher ohne die drei Angeklagten nicht möglich gewesen wäre. Die Bundesanwaltschaft prangert den Verlag als führenden Akteur bei der Verbreitung von Hate Speech in Deutschland an.
Unter dem Deckmantel des „Schelm“ haben die Angeklagten nach Ansicht der Bundesanwaltschaft schweres Unrecht begangen. Die Verteidigung argumentiert, dass die Angeklagten lediglich als Angestellte des Verlags agiert hätten. Die Verhandlung am Oberlandesgericht Dresden begann Mitte März und steht kurz vor dem Urteilsspruch.