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Prozess gegen ehemalige Mobilen Einsatzkommando-Mitglieder beginnt in Dresden

Die mysteriöse Verbindung zwischen Bestechung, Diebstahl und illegalem Waffenbesitz - Was steckt hinter der Munitionsaffäre in Dresden?

Drei ehemalige Mitglieder des Mobilen Einsatzkommandos Dresden erscheinen vor dem Landgericht Dresden, angeklagt wegen Bestechlichkeit, Diebstahl und dem illegalen Erwerb sowie Besitz von genehmigungspflichtiger Munition. Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen vor, 2018 an einem Schießtraining auf einem privaten Schießplatz in Güstrow teilgenommen zu haben. Das LKA-Einsatzkommando zahlte für mindestens 7.000 Schuss Munition aus eigenen Beständen und entwendete weitere 7.500 Schuss, um am Training teilzunehmen. Die Schießanlage in Güstrow war Teil von Ermittlungen gegen die mutmaßlich rechtsextreme Prepper-Gruppierung „Nordkreuz“.

Nach der Anklageverlesung am Montagvormittag haben die Beschuldigten die Möglichkeit, sich zur Sache zu äußern. Der Prozess erstreckt sich bis Ende Juni und umfasst insgesamt elf Verhandlungstage. Die Angeklagten müssen sich vor Gericht verantworten und den Vorwürfen der Staatsanwaltschaft hinsichtlich Bestechlichkeit, Diebstahl und unerlaubtem Besitz von Munition stellen.

Die Munitionsaffäre des LKA-Einsatzkommandos hatte im März 2021 für Aufsehen gesorgt, als bekannt wurde, dass die Beamten ohne Erlaubnis an dem Schießtraining teilnahmen. Die Verwendung von Munition aus eigenen Beständen sowie der Diebstahl weiterer Schuss waren Teil der illegalen Handlungen, die nun vor Gericht verhandelt werden. Die Verwicklung in ein Schießtraining auf einem Schießplatz, der im Zusammenhang mit rechtsextremen Aktivitäten stand, bringt die Angeklagten in ernste rechtliche Schwierigkeiten.

Der Prozess gegen die drei ehemaligen LKA-Beamten wegen der Munitionsaffäre in Dresden wirft ein Licht auf potenzielle Missstände innerhalb der Behörde und die Notwendigkeit strengerer Kontrollen bei der Verwendung von Waffen und Munition durch Polizeikräfte. Die Anklagepunkte legen nahe, dass ein Fehlverhalten einzelner Beamter zu schwerwiegenden Konsequenzen führen kann und die Gesetzesverstöße rigoros geahndet werden. Die Verhandlung vor dem Landgericht Dresden wird zeigen, inwieweit die Beschuldigten für ihre mutmaßlichen Vergehen zur Rechenschaft gezogen werden.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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