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Neues Gesetz zur betrieblichen Rente: Ampel-Koalition plant Änderungen

Die Ampel-Koalition strebt an, die Verbreitung der betrieblichen Rente zu erhöhen. Hierfür plant sie ein neues Gesetz, das als Betriebsrentenstärkungsgesetz fungieren soll. Dieses Gesetz sieht vor, die steuerliche Förderung für Geringverdiener zu verbessern und nicht tarifgebundene Unternehmen dabei zu unterstützen, am Sozialpartnermodell teilzunehmen. Das Ziel der Regierung ist es, bestehende Strukturen zu optimieren, um die betriebliche Altersvorsorge attraktiver zu gestalten.

Zu den geplanten Anpassungen gehören Änderungen im Arbeits- und Finanzaufsichtsrecht sowie im Steuerrecht. Das Arbeits- und Finanzministerium plant, den Förderbetrag für Geringverdiener zu erhöhen und die Einkommensgrenzen entsprechend anzupassen. Zudem soll das Betriebsrentenrecht den neuen Möglichkeiten zur Hinzuverdienstmöglichkeit in der gesetzlichen Rentenversicherung angepasst werden.

Die Kosten für das neue Gesetz werden auf über 100 Millionen Euro im Jahr 2025 geschätzt und sollen bis 2027 auf 155 Millionen Euro steigen. Die Bundesregierung geht davon aus, dass der Bund, die Länder und die Kommunen entsprechend belastet werden, wobei auf den Bund 59 Millionen Euro entfallen, auf die Länder 58 Millionen und auf die Kommunen 38 Millionen.

Das Betriebsrentenstärkungsgesetz, das erstmals 2017 eingeführt wurde, hatte zum Ziel, die betriebliche Altersvorsorge zu fördern, insbesondere in kleinen und mittleren Unternehmen sowie bei Geringverdienern. Maßnahmen wie das Sozialpartnermodell wurden etabliert, um Arbeitgebern die Möglichkeit zu geben, Betriebsrenten anzubieten, ohne langfristige Zahlungsverpflichtungen eingehen zu müssen. Zusätzlich wurden Fördermaßnahmen im Steuerrecht für Geringverdiener aufgenommen.

Trotz der bereits durchgeführten Maßnahmen zeigt sich, dass die Verbreitung der betrieblichen Altersvorsorge weiter gesteigert werden muss, da immer noch etwa die Hälfte der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten keine betriebliche Altersvorsorge hat. Insbesondere bei kleinen und mittelständischen Unternehmen besteht Nachholbedarf, da sie seltener betriebliche Altersvorsorgepläne anbieten. Im Osten Deutschlands ist die betriebliche Altersvorsorge zudem weniger präsent als im Westen.

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