Dresden

Fehlerhafte Geschwindigkeitsmessung? So könnten Sie Bußgelder vermeiden!

Die Bußgeldstelle der Landesdirektion Sachsen wirft Ihnen vor, die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften auf der BAB 17 bei km 7,25 in Fahrtrichtung Dresden – Prag überschritten zu haben. In diesem Abschnitt wird ein Einseitensensor vom Typ ESO 8.0 verwendet, der aufgrund seiner Fehlerquellen viele Verfahren an dieser Messstelle beeinträchtigt oder sogar zur Einstellung bringt.

Der ESO 8.0 Sensor verfügt über einen länglichen Messbalken mit fünf Lichtsensoren, die Helligkeitsunterschiede von Fahrzeugen erfassen. Allein Reflexionen und Schatten können die Messdaten erheblich verfälschen, insbesondere bei LED-Scheinwerfern oder wenn mehrere Fahrzeuge gleichzeitig im Messbereich sind. Eine genaue Justierung des Messbalkens im rechten Winkel zur Fahrbahn ist entscheidend, jedoch weist das Gerät oft Ungenauigkeiten auf. So können minimale Abweichungen zu falschen Geschwindigkeitsangaben führen.

Bei der Prüfung der Messunterlagen können viele Fehler entdeckt werden, die zur Anfechtung der Messung und letztendlich zum Freispruch oder zur Verfahrenseinstellung führen. Rechtsanwalt Andreas Junge bietet an, Ihre Messakte zu überprüfen und ein Gutachten durch den TÜV zu erstellen, um Messfehler nachzuweisen. Ein solcher Nachweis kann dazu führen, dass keine Punkte, Fahrverbote oder Einträge im Fahreignungsregister in Flensburg zu erwarten sind.

Für die Deckung aller Verfahrenskosten können Sie sich an Ihre Rechtsschutzversicherung wenden. Bei Fragen oder für eine Beratung können Sie Rechtsanwalt Junge per E-Mail (junge@jhb.legal) kontaktieren oder in seiner Kanzlei anrufen. Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy unter der Nummer 01792346907 möglich.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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