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Dresden: Stadtratsbeschluss zu Bezahlkarte für Asylbewerber rechtswidrig

Oberbürgermeister erhält mehr Macht im Umgang mit Asylbewerbern in Dresden

Die Diskussion über die Einführung einer Bezahlkarte für Asylbewerber in Dresden wurde durch den Eingriff der Landesdirektion Sachsen (LDS) unterbrochen. Die LDS betonte, dass der Stadtrat keine Entscheidungsgewalt über diese Angelegenheit hat. Ursprünglich hatte die AfD-Fraktion einen Antrag gestellt, um die Einführung der Bezahlkarte zu beschleunigen, was jedoch von anderen Parteien wie CDU, FDP und Freie Wähler/Freie Bürger unterstützt wurde.

Der Oberbürgermeister Dirk Hilbert legte Widerspruch gegen den Stadtratsbeschluss ein, da er nachteilig für Dresden sei. Er plädierte für eine bundesweit einheitliche Regelung anstelle eines Alleingangs der Stadt. Nach einem Veto des Oberbürgermeisters muss das Thema erneut im Stadtrat diskutiert werden. Die LDS befand den Stadtratsbeschluss nicht nur als nachteilig, sondern sogar als rechtswidrig.

Die AfD kritisierte die Landesregierung und behauptete, sie verhindere die Einführung der Bezahlkarte in Dresden. Die LDS machte jedoch deutlich, dass die Zuständigkeit für die Einführung der Karte und ihre Ausgestaltung beim Oberbürgermeister liegt. Trotzdem ermöglicht das Asylbewerberleistungsgesetz bereits die Leistungsgewährung über eine Bezahlkarte.

Die Entscheidung über die Einführung der Bezahlkarte liegt nun beim Oberbürgermeister Hilbert. Er wird interne Abstimmungen vornehmen und das weitere Vorgehen leiten. Mit der Festlegung des Rechtsrahmens für die Bezahlkarte durch den Bundestag am 12. April wird Dresden auf Erfahrungen anderer sächsischer Landkreise zurückgreifen können, die bereits Bezahlkarten an Betroffene ausgegeben haben. Durch das Schreiben der LDS könnte Hilbert künftig freie Hand bei der Unterbringung und Betreuung von Asylbewerbern haben, ohne die Zustimmung des Stadtrats einholen zu müssen.

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