Vorfall | Cyberkriminalität |
---|---|
Ort | Dresden |
Die Staatsanwaltschaft Dresden hat gegen einen 54-jährigen Systemadministrator ermittelt, der verdächtigt wird, massiv gegen das Sächsische Datenschutzdurchführungsgesetz verstoßen zu haben. Der Mann, der im IT-Dienstleistungsbetrieb der Stadt Dresden beschäftigt war, soll während seiner Dienstzeit, zwischen Mai und Oktober 2024, unbefugt externe Speichermedien an dienstliche IT-Technik angeschlossen und dabei etwa 270.000 Dateien transferiert haben, darunter auch eine vollständige Wahlbenachrichtigungsdatei mit sensiblen Daten von 430.000 wahlberechtigen Bürgern.
Am 25. Oktober 2024 wurde die Stadt Dresden alarmiert und erstattete Anzeige. Einen Tag später erwirkte die Staatsanwaltschaft einen Durchsuchungsbeschluss, und die Polizei führte die Durchsuchung durch, wobei sämtliche Speichermedien des Beschuldigten sichergestellt wurden. Noch ist unklar, warum er diese Daten transferiert hat. Bisher gibt es keine Hinweise darauf, dass er die Daten für illegale Zwecke weitergeben wollte. Die Ermittlungen sind jedoch im Gange und könnten sich wegen der Menge an Daten, die ausgewertet werden müssen, über einen längeren Zeitraum hinziehen.