In einem gerichtlichen Verfahren in Dresden wurde ein 62-jähriger Bauunternehmer wegen Beleidigung des Baubürgermeisters Stephan Kühn (Grüne) zu einer Geldstrafe von 3.750 Euro verurteilt. Der Mann hatte Kühn im November 2022 auf Facebook als „Faschist“ bezeichnet, als er einen Beitrag über einen neuen Radweg kommentierte. Kühn meldete diesen Hasskommentar und erklärte: „Ich lass’ mich nicht als Faschist bezeichnen.“ Vor Gericht verteidigte der Angeklagte, dass seine Aussage nicht persönlich, sondern eine Kritik an der grünen Verkehrspolitik sei, die er als autoritär empfindet.
Der Richter qualifizierte den Begriff „Faschist“ als „üble Ehrverletzung“ und stellte klar, dass kritische Meinungsäußerungen erlaubt seien, aber der Kommentar als hetzerisch eingestuft worden sei. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Geldstrafe von 5.000 Euro gefordert, während die Verteidigung auf Freispruch plädierte und behauptete, der Kommentar sei kein persönlicher Angriff gewesen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und könnte somit noch einer Überprüfung unterzogen werden. Weitere Einzelheiten zur Situation sind in einem Artikel auf www.saechsische.de zu finden.