In einem Prozess in Dresden musste sich ein Autoräuber vor Gericht verantworten und erhielt letztendlich eine Bewährungsstrafe. Der Fall, der im Februar 2021 begann, sah den 42-jährigen Dresdner Jan K. innerhalb kurzer Zeit erneut straffällig werden, als er ein Auto stahl und den Besitzer beinahe überfuhr. Der Besitzer, Heiko M., konnte sich nur knapp vor den Rädern des gestohlenen A-Klasse-Mercedes retten, nachdem er vergeblich versuchte, den Dieb aufzuhalten.
Nachdem Jan K. später bei einem Einbruch festgenommen wurde, wurde klar, dass er in der Zwischenzeit weitere Straftaten begangen hatte. Trotz früherer Verurteilungen war er erneut auf freiem Fuß und beging weitere Verbrechen, die schließlich zu seiner erneuten Verhaftung führten. Durch die lange Verfahrensdauer und rechtliche Verzögerungen vergingen mehrere Jahre, bevor Jan K. vor Gericht gestellt und zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt wurde, die zur Bewährung ausgesetzt wurde.
Der Vorsitzende Richter betonte, dass eine erneute Bewährung in solchen Fällen ungewöhnlich sei, aber begründete sie mit dem beeindruckenden Wandel, den Jan K. während der Prozessdauer durchgemacht hatte. Zudem wurde die unzureichende personelle Situation als Grund für die lange Verfahrensdauer genannt. Hätte der Prozess zeitnah stattgefunden, hätte Jan K. mit einer längeren Freiheitsstrafe rechnen müssen. Dabei wies der Richter darauf hin, dass in anderen Ländern wie Tschechien oder Frankreich auch längere Freiheitsstrafen auf Bewährung ausgesetzt werden können, während dies in Deutschland nicht üblich ist.