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Ampel-Koalition strebt Ausweitung der betrieblichen Rente an: Was bringt das neue Gesetz?

Die Ampel-Koalition plant, das Betriebsrentenstärkungsgesetz zu überarbeiten, um die Verbreitung betrieblicher Renten zu fördern. Dazu soll eine verbesserte steuerliche Förderung für Geringverdiener eingeführt werden, und nicht tarifgebundene Unternehmen sollen erleichterten Zugang zum Sozialpartnermodell erhalten. Der Referentenentwurf für ein zweites Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) zeigt, dass das neue Gesetz kurz vor der Umsetzung steht. Im Vergleich zum vorherigen Gesetz wird jedoch keine radikale Veränderung erwartet.

Das Ziel besteht darin, vorhandene Strukturen im Arbeits-, Finanz- und Steuerrecht zu optimieren. Das Arbeits- und Finanzministerium plant, den Förderbetrag für Geringverdiener zu erhöhen und die Einkommensgrenze jährlich anzupassen. Zusätzlich soll das Betriebsrentenrecht an neue Verdienstmöglichkeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung angepasst werden. Die Bundesregierung prognostiziert für 2025 eine Kostenbelastung von über 100 Millionen Euro, die bis 2027 auf 155 Millionen Euro pro Jahr steigen soll.

Das Betriebsrentenstärkungsgesetz von 2017 sollte die betriebliche Altersvorsorge (bAV) vor allem in kleinen und mittleren Unternehmen sowie bei Geringverdienern fördern. Neue Bestimmungen wurden eingeführt, wie das Sozialpartnermodell, das es Arbeitgebern ermöglicht, Betriebsrenten anzubieten, ohne langfristige Zahlungsverpflichtungen einzugehen. Das Gesetz beinhaltete auch ein Steuerfördermodell für Geringverdiener und einen verpflichtenden Arbeitgeberzuschuss zur Entgeltumwandlung in bestimmten Durchführungswegen.

Trotz des bisherigen Erfolgs des Betriebsrentenstärkungsgesetzes gibt es immer noch erheblichen Verbesserungsbedarf. Die Verbreitung betrieblicher Altersvorsorge ist zwar gestiegen, dennoch besitzt fast die Hälfte der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten keine betriebliche Rente, insbesondere in kleinen und mittelständischen Betrieben. Es besteht eine Diskrepanz zwischen den neuen Anwartschaften und der Vergrößerung des Marktes. Besonders im Osten Deutschlands ist die betriebliche Altersversorgung weniger verbreitet als im Westen.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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