Chemnitz

Unerwartete Wende im Chemnitz-Fall: Kein hinreichender Tatverdacht für „Hetzjagden“-Anklage!

Der Prozess bezüglich der „Hetzjagd“-Randale in Chemnitz im Jahr 2018 hat eine überraschende Wendung genommen. Die 1. Strafkammer des Landgerichts in Chemnitz hat die Eröffnung des Verfahrens gegen neun mutmaßliche „Tatbeteiligte“ an den Ausschreitungen vom 1. September 2018 abgelehnt. Die Begründung hierfür war, dass kein hinreichender Tatverdacht bestehe. Dies stellte eine erhebliche Niederlage für die Staatsanwaltschaft dar, die den Angeklagten „Landfriedensbruch in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung in elf tateinheitlichen Fällen“ vorgeworfen hatte.

In einem Beschluss des Landgerichts wurde festgestellt, dass basierend auf den Ermittlungsergebnissen keine ausreichende Beteiligung der Angeschuldigten nachzuweisen sei. Die Anklageschrift der Staatsanwaltschaft konnte daher nicht zur Eröffnung des Hauptverfahrens führen. Stattdessen sei die Beteiligung der Angeklagten lediglich auf ihre Anwesenheit und das Mitlaufen in einer Menschenmenge am Ort der Gewalttätigkeiten beschränkt.

Die Ereignisse in Chemnitz im August 2018, die durch die tödliche Messerattacke auf Daniel H. ausgelöst wurden, führten zu deutschlandweiten und internationalen Schlagzeilen. Als Reaktion kam es zu tagelangen teils gewaltsamen Demonstrationen, die von einigen als „Hetzjagden“ auf Ausländer interpretiert wurden. Ein Videoschnipsel von „Antifa Zeckenbiss“ auf Twitter, in dem Personen einem Ausländer zu drohen scheinen, diente als Hauptindiz für diese Behauptung.

Die damalige Bundeskanzlerin Angela Merkel hatte die Ereignisse als „Hetzjagden“ bezeichnet, was zu einer öffentlichen Kontroverse führte. Der ehemalige Verfassungsschutzchef Hans Georg Maaßen geriet ebenfalls in die Schlagzeilen, als er die Darstellung von Hetzjagden in Chemnitz bestritt. Dies führte zu seiner Entlassung aufgrund von öffentlicher Kritik.

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